Tipps zum Berufseinstieg: Berufsfähigkeit

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Tipps für Beamtenanwärter zum Berufseinstieg: Berufsfähigkeit

Unter der Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität.
Bei Berufsunfähigkeit kann man seinen ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen. Die Kriterien der Berufsunfähigkeit sind enger gefasst als die der Erwerbsunfähigkeit. Bei einer Berufsunfähigkeit kann der Betroffene noch weiterhin einem anderen Arbeitsverhältnis nachgehen, das seiner körperlichen und geistigen Konstitution entspricht, er kann lediglich seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben.
Gegen die Berufsunfähigkeit kann man sich versichern. Der Versicherungsfall liegt im Allgemeinen bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit vor. Mit der privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit über einen Versicherungsvertrag ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit versichert.
Wir empfehlen Ihnen als Berufseinsteiger im öffentlichen Dienst, sich bei den Selbsthilfeeinrichtungen im öffentlichen Dienst zu informieren, bevor Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Die Mitgliedseinrichtungen im DBW kennen sich im öffentlichen Dienst besonders gut aus und bieten leistungsfähige Angebote zu günstigen Preisen.
Mehr Informationen finden Sie unter "BerufsStart im öffentlichen Dienst"



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