Tipps zum Berufseinstieg: Dienstunfähigkeit

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Tipps für Beamtenanwärter zum Berufseinstieg: Dienstunfähigkeit

Unter Dienstunfähigkeit versteht man, dass ein Beamter oder Soldat auf Grund körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der körperlichen und geistigen Kräfte nicht mehr in der Lage ist, seine dienstlichen Pflichten gegenüber seinem Dienstherrn zu erfüllen. Dienstunfähigkeit wird durch ein amtsärztliches, truppenärztliches bzw. ärztliches Gutachten festgestellt. Der Beamte wird je nach Status bei Feststellung einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen. Aktuelle Arbeitsunfähigkeit ist nicht mit Dienstunfähigkeit gleichzusetzen, jedoch kann länger dauernde Arbeitsunfähigkeit ein Indiz für Dienstunfähigkeit sein.
Abhängig vom Status des Beamten und davon, ob die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall entstanden ist oder nicht, ergeben sich verschiedene Leistungsansprüche gegen den Dienstherrn. Der Beamte auf Lebenszeit wird in den Ruhestand versetzt und erhält Leistungen durch den Dienstherrn.
Ganz anders verhält es sich bei „Beamten auf Probe" und „Beamten auf Widerruf" (Beamtenanwärter).
Sie haben keinen Leistungsanspruch und werden aus dem Dienst entlassen. Es bleibt ihnen nur die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Da dieser Schutz nicht ausreicht und völlig unzureichend ist, bieten einige Selbsthilfeeinrichtungen des öffentlichen Dienstes eine sogenannte „Dienstunfähigkeits-Absicherung" an. Die Mitgliedseinrichtungen im DBW kennen sich im öffentlichen Dienst besonders gut aus und bieten leistungsfähige Produkte zu günstigen Preisen.
Mehr Informationen finden Sie unter "BerufsStart im öffentlichen Dienst"


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