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Tipps für Beamtenanwärter zum Berufseinstieg: Krankenversicherung
In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:
Die wesentlichen Unterscheidungen zwischen der GKV und PKV:
In der Privaten Krankenversicherung ist die Versicherungsprämie
Beide Versicherungsarten verhalten sich gleich bzgl. Kostensteigerungen in der medizinischen Versorgung und der zunehmenden Langlebigkeit der Bevölkerung.
Etwa 87,5 Prozent der Krankenversicherten sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, 12,5% sind privat krankenversichert.
Auszubildende in der GKV, Beamtenanwärter in der PKV
Auszubildende im öffentlichen Dienst sind verpflichtet, sich in einer GKV zu versichern. Es besteht ein Recht auf Wahlfreiheit, d.h. die Auszubildenden können sich eine Krankenkasse frei auswählen. Da es sowohl bei den Beiträgen als auch bei den Leistungen erhebliche Unterschiede gibt, ist es ratsam, sich vorher umfassend zu informieren.
Unter "BerufsStart im öffentlichen Dienst" finden Sie einige Link-TIPPS.
Für Beamtenanwärter gelten andere Regelungen. Sie erhalten vom Dienstherrn eine Krankenfürsorgeleistung und sind beihilfeberechtigt. Deshalb übernimmt der Arbeitgeber einen bestimmten Prozentsatz der anfallenden Krankheitskosten. Beamtenanwärter müssen sich lediglich für den Teil absichern, den die Beihilfe nicht abdeckt. Mit diesen Besonderheiten bei Beamten und Beamtenanwärtern sind die sogenannten
Selbsthilfeeinrichtungen bestens vertraut. Sie kennen sich gerade bei der Beihilfe besonders gut aus und bieten leistungsfähige Produkte zu günstigen Tarifen.
Mehr Informationen finden Sie unter "BerufsStart im öffentlichen Dienst"