Bezüge der Beamtinnen und Beamten in Bund und Ländern - Übersicht -

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Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte des Bundes, der Postnachfolgeunternehmen (PNU) sowie der Länder

Mit der Föderalismusreform I, die am 1. September 2006 durch die Änderung des Grundgesetzes in Kraft getreten ist, sind die gesetzgeberischen Zuständigkeiten von Bund und Ländern verändert worden. Seitdem können Bund und Länder die Besoldung ihrer Beamtinnen und Beamten eigenständig gestalten.

Die Besoldung der
- Beamtinnen und Beamten des Bundes,
- Richterinnen und Richter des Bundes
- sowie der Soldatinnen und Soldaten (d. h. Berufssoldatinnen und -soldaten sowie Zeitsoldatinnen und -soldaten)
wird durch das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt.

Für die Länder und Gemeinden gilt das bisherige Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung, die am 31. August 2006 galt, solange es nicht durch eigenes Landesrecht abgelöst wird. Inzwischen haben aber einige Länder ein eigenes Landesbesoldungsgesetz erlassen. Die geltenden gesetzlichen Regelungen finden Sie auf dieser Website unter 

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Übersicht aller Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte

   

Beamtinnen und Beamte  Zeitpunkt LINK
Bund    01. März 2020  >>>LINK
Bahnbeamte bei der Deutsche Bahn AG  01. März 2020 >>>LINK
Postnachfolgeunternehmen (Post) 01. März.2020 >>>LINK
Postnachfolgeunternehmen (Telekom) 01. März 2020 >>>LINK
Baden-Württemberg  01. Januar 2020 >>>LINK
Bayern  01. Januar 2020  >>>LINK 
Berlin 01. Februar 2020 >>>LINK
Brandenburg  01. Januar 2020 >>>LINK
Bremen  01. Januar 2020 >>>LINK
Hamburg  01. Januar 2020  >>>LINK
Hessen  01. Februar 2020  >>>LINK
Mecklenburg-Vorpommern  01. Januar 2020  >>>LINK
Niedersachsen  01. März 2020 >>>LINK
Nordrhein-Westfalen  01. Januar 2020  >>>LINK
Rheinland-Pfalz  01. Januar 2020  >>>LINK
Saarland  01. Juni 2020 >>>LINK
Sachsen  01. Januar 2020 >>>LINK
Sachsen-Anhalt  01. Januar 2020  >>>LINK
Schleswig-Holstein  01. Januar 2020 >>>LINK
Thüringen  01. Januar 2020 >>>LINK

 UT 20200524

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