Bezüge für Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen

Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - KapitalanlagenKrankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

OnlineService: mehr als 10 eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und den Öffentlichen Dienst

Für nur 10 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen, lesen und ausdrucken, u.a. Wissens-wertes für Beamtinnen und Beamte, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor, Beamtenversorgung, Beihilferecht, Berufseinstieg, Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. Hier finden Sie >>>mehr Informationen

Hessen 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung und Versorgung übertragen. Hessen hat dies bislang ausschließlich dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden.

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte

Die meisten Länder haben sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung ihrer Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Besoldung für Beamte in Hessen wird zum 01.01.2020 um 3,2 Prozent angepasst. Die aktuellen Tabellen haben wir auf diesen beiden gegenüberliegenden Seiten abgedruckt.

 

Besoldungstabelle A – ab 01.02.2020
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.02.2020
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Mehr Informationen zur Besoldung in Bayern finden Sie unter www.besoldung-hessen.de 


 

 

 

 

 

 

Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.der-oeffentliche-dienst.de © 2024