Bezüge für Beamtinnen und Beamte von Sachsen

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Sachsen 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt, u.a. Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a GG und das BBesG mit Stand 31.08.2006. Sachsen hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt hat, das gesamte Besoldungsrecht umfassend zu modernisieren. So wurde der Stufenaufstieg nach Besoldungsdienstalter abgeschafft und durch Erfahrungsstufen ersetzt. Zudem erfolgte der Einbau der allg. Stellenzulage in die Besoldungstabelle. Bei den Verzahnungsämtern A 9 und A 10 erfolgte der Einbau entsprechend Nr. 27 Buchstabe b – Betrag des gehobenen Dienstes in der bis dahin gewährten Höhe. Beamte des einfachen und mittleren Dienstes bis zur BesGr. A9 erhalten ab 1.01.2014 eine nicht ruhegehaltfähige Strukturzulage von 33,90 Euro, die aber nicht an den Anpassungen teilnimmt.

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte

Sachsen hat den Abschluss des TV-L prinzipiell auch für seine Beamten übernommen und erhöht die Bezüge in drei Schritten: zum 01.01.2019 um 3,2 Prozent, zum 01.01.2020 um 3,2 Prozent und zum 01.01.2021 um 1,4 Prozent. Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich in den Jahren 2019 und 2020 jeweils um einen Festbetrag zum 01.01. um 50,00 Euro. Daneben gibt es noch einige strukturelle Veränderungen für bestimmte Beschäftigtenkreise, die nicht auf den Beamtenbereich übertragbar waren. Die aktuellen Tabellen haben wir auf diesen beiden Seiten abgedruckt.

Mehr Informationen unter www.besoldung-sachsen.de  

 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)


 

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