Bezüge für Beamtinnen und Beamte des Landes Thüringen

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Thüringen 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Die Besoldung wird durch Gesetz bzw. Rechtsverordnungen geregelt. Grundlage war bis zum 31.08.2006 einheitlich das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften. Thüringen hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes, vollständig neues Besoldungsgesetz ab 01.07.2008 zu erlassen. Wesentliche Änderung war dabei das Abrücken von den damals geltenden Dienstaltersstufen und die Einführung von Erfahrungsstufen (bei gleichbleibendem Stufenzuschnitt). Zudem wurde die Sonderzahlung in das Grundgehalt eingebaut.

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte

Thüringen hat den Abschluss des TV-L prinzipiell auch für seine Beamten übernommen und erhöht die Bezüge bei Besoldung und Versorgung in drei Schritten: ab 01.01.2019 und ab 01.01.2020 um jeweils 3,2 Prozent sowie ab 01.01.2021 um 1,4 Prozent. Die in der Tarifeinigung vorgesehenen Mindestbeträge wurden mit Blick auf die strukturellen Wirkungen und das Abstandsgebot nicht auf den Beamtenbereich übertragen. Die Anwärterbezüge werden ab 01.01.2019 und ab 01.01.2020 um einen Festbetrag von jeweils 50 Euro erhöht.

Mehr Informationen unter www.besoldung-thueringen.de 

 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro) 

 


 

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