Überstundenvergütung für Tarifbeschäftigte

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

 

Zurück zur Übersicht von "Rund ums Geld im öffentlichen Dienst"

Überstundenvergütung für Tarifbeschäftigte

Für Überstunden erhalten Tarifkräfte bestimmte Zeitzuschläge (siehe Kasten).

Wortlaut: ZEITZUSCHLÄGE FÜR TARIFBESCHÄFTIGTE (JE STUNDE)

Für Überstunden in den Vergütungsgruppen
X bis V c, Kr. I bis Kr. VI 25 v.H.
V a/V b, Kr. VII/VIII 20 v.H.
IV b bis I, Kr. IX bis XIII 15 v.H.

Für Arbeit an Sonntagen 25 v.H.
Für Arbeit an
- Wochenfeiertagen sowie am Ostersamstag und Pfingstsonntag
- ohne Freizeitausgleich 135 v.H.
- bei Freizeitausgleich 35 v.H.
- Wochenfeiertagen, die auf einen Sonntag fallen
- ohne Freizeitausgleich 150 v.H.
- bei Freizeitausgleich 50 v.H.
- soweit nach § 16 Abs. 2 kein Freizeitausgleich erteilt wird, für Arbeit nach 12 Uhr an dem Tage vor dem
- Ostersonntag, Pfingstsonntag 25 v.H.
- ersten Weihnachtsfeiertag, Neujahrstag 100 v.H.

 

Treffen mehrere Zeitzuschläge zusammen, wird grundsätzlich nur der jeweils höchste Zeitzuschlag gezahlt. Daneben wird der Zeitzuschlag für Nachtarbeit und für Samstage (13.00 Uhr bis 20.00 Uhr) nicht gezahlt, wenn bereits Zulagen für entsprechende Leistungen (u.a. Entschädigungen, Zuschläge) gewährt werden. Für die Zeit des Bereitschaftsdienstes einschließlich der geleisteten Arbeit und für die Zeit der Rufbereitschaft werden keine Zeitzuschläge gezahlt. Ansprüche entstehen aber, wenn innerhalb der Rufbereitschaft eine tatsächliche Arbeitsleistung (einschl. der Wegezeiten) erbracht wird. Die Stundenvergütung wird für jede Vergütungsgruppe festgelegt.


Exkl. Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte informiert die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zu Rund ums Geld im öffentlichen Dienst. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind alle 8 Bücher (3 Ratgeber & 5 eBooks) aufgespielt: Wissenswertes für Beam-tinnen und Beamte, Tarifrecht, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder), Beihilferecht (Bund/Länder), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>Hier geht es zur Bestellung


 

UT RUG 2020 

Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.der-oeffentliche-dienst.de © 2024