Infodienst zum öffentlichen Dienst: Mehr Geld für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen

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Infodienst zum öffentlichen Dienst:

Mehr Geld für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen

Ausgabe 2/2014

Die Themen im Überblick:

- Bund und Kommunen: mehr Geld
- Urteil zur Beihilfe im Basistarif
- Bundesbeamte: Anhebung der Bezüge
- Testurteil: „Sehr gut“
- Mehr Auszubildende mit Migrationshintergrund
- 23. Juni: Tag des öffentlichen Dienstes
- Attraktivität des öffentlichen Dienstes

Mehr Geld für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen

Der Tarifabschluss für Bund und Kommunen ist von den ver.di-Mitgliedern mit großer Mehrheit angenommen worden. 87,33 Prozent der betroffenen ver.di-Mitglieder haben dem Tarifabschluss vom 1. April zugestimmt. Demnach können die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen in den kommenden zwei Jahren mit einem Lohnzuwachs von insgesamt 5,7 Prozent rechnen. Im ersten Jahr werden die Entgelte aber um mindestens 90 Euro steigen.

Im Einzelnen sieht das Tarifergebnis vor:
- die Entgelte steigen ab 01. März 2014 um 3,0 Prozent (mindestens aber 90 Euro)
- ab 01. März 2015 folgt eine weitere Anhebung von 2,4 Prozent.

Für alle Beschäftigte bis zur Entgeltgruppe 8 erhöht sich das Monatsentgelt damit um 90,00 Euro, eine Erzieherin in der Entgeltgruppe 9 – Stufe 5 – wird 104,90 Euro mehr erhalten.

Nach Auffassung der Arbeitgeber liegt das Kostenvolumen der Einigung an den äußersten Grenzen der finanziellen Spielräume. Allerdings sehen es die Arbeitgeber positiv, dass die Laufzeit des Tarifvertrags 24 Monate beträgt.

Die Erhöhung der Tabellenentgelte des TVöD liegt auf dem Niveau von bisherigen Abschlüssen in Bereichen der privaten Wirtschaft. Um die von den Gewerkschaften geforderte „soziale Komponente“ wurde in den Verhandlungen hart gerungen. Der Sockelbetrag war den Gewerkschaften sehr wichtig. Schließlich setzten sie diese sogenannte „soziale Komponente“ durch. Der Mindestbetrag von 90 Euro führt neben der linearen Erhöhung von 3,0 Prozent ab März 2014 zu Kostensteigerungen von durchschnittlich 0,3 Prozent.

Dies entspricht der Kostenwirkung eines Sockelbetrages von 10 Euro. Dieses Volumen war für die Arbeitgeber von Bund und Kommunen letztlich vertretbar.

Die neuen Entgelttabellen finden Sie unter www.der-öffentliche-dienst.de

Urteil zur Beihilfe im Basistarif

Eine Begrenzung des Anspruchs auf Gewährung von Beihilfe für diejenigen, die im so genannten Basistarif privat kranken versichert sind, verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig in zwei Verfahren entschieden. Geklagt hatten zwei Ruhestandsbeamte (Bundesbeamter und ein Berliner Landesbeamte). Beide beantragten Beihilfe für ärztliche Leistungen, die sie selbst bzw. ihre Ehefrau in Anspruch genommen haben. Die ärztlichen Leistungen wurden überwiegend mit dem 2,3fachen des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung gestellt. Die Kläger erhalten in Höhe von 70 v.H. der Aufwendungen Beihilfe. Die übrigen 30 v.H. werden über eine private Krankenversicherung abgedeckt, die sie jeweils zum so genannten Basistarif abgeschlossen haben. Die Beihilfestellen der Beklagten kürzten die beantragten Beträge, indem sie bei den Gebühren für die ärztlichen Leistungen einen geringeren Erhöhungssatz in Ansatz brachten und verwiesen dabei auf die geltenden Regelungen der Beihilfeverordnungen des Landes Berlin und des Bundes.

Das BVerwG hat den Klagen stattgegeben und entschieden, dass beide Beihilfeverordnungen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoßen. Der Bund und das Land Berlin müssen demnach ihre Beihilferegelungen ändern. Die Urteile im Wortlaut finden Sie unter www.bverwg.de (BVerwG 5 C 16.13; BVerwG 5 C 40.13).

Mehr Informationen zur Beihilfe finden Sie im gleichnamigen Ratgeber, den Kunden der HUK-Coburg zum Vorzugspreis bestellen können: www.der-öffentliche-dienst.de

Bundesbeamte: Anhebung der Bezüge

Beamtinnen und Beamte des Bundes können mit einer Erhöhung ihrer Bezüge rechnen. Das Bundeskabinett wird einen Gesetzentwurf vorlegen, wonach die Dienst- und Versorgungsbezüge für die Beamten, Soldaten, Richter und Versorgungsempfänger des Bundes an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden. Die Anpassung der Besoldung und Versorgung soll sich am Tarifabschluss des Bundes und der Kommunen vom Frühjahr 2014 orientieren.

Damit kommt der Bundesinnenminister der Forderung der Gewerkschaften nach, die nach der Tarifeinigung für den TVöD eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf Beamte des Bundes gefordert haben. 

Der Gesetzentwurf soll vorsehen, die Bezüge zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent (bzw. mindestens um einen Prozentsatz, der einem Ausgangswert von 90 Euro entspricht) anzuheben. Allerdings wird die tatsächliche Erhöhung wegen der Versorgungsrücklage um 0,2 Prozent geringer ausfallen. In einem zweiten Schritt sollen die Bezüge dann am 1. März 2015 um 2,2 Prozent steigen. Auch die Bezüge für Beamtenanwärter des Bundes sollen sich entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen für Auszubildende zum 1. März 2014 um 40 Euro und zum 1. März 2015 um 20 Euro erhöhen.

Sobald die neuen Besoldungstabellen für Bundesbeamte vorliegen, werden wir sie unter www.der-öffentliche-dienst.de ins Netz stellen.

Private Krankenversicherung der HUK-COBURG: „Sehr gut“

Die Zeitschrift „Finanztest“ hat in ihrer Ausgabe 5/2014 den Tarif von 24 Krankenversicherern getestet. Einmal mehr wurden die Tarife der HUK-COBURG ausgezeichnet und mit 1,2 (sehr gut) beurteilt.

Wir geben Ihnen hier einen Überblick zu den wichtigsten Vorteilen der PKV für Beamte:
- Individuelle und bedarfsgerechte Krankenversicherung
- 4 Monatsbeiträge Rückerstattung (bereits ab dem 1. leistungsfreien Kalenderjahr)
- größter deutscher Beamtenversicherer
- „Sehr gut“ für die HUK-COBURG von Stiftung Warentest (Ausgabe 05/2014).

Die private Krankenversicherung für Beamte ist leistungsstark und günstig. Für Beamtinnen und Beamte übernimmt der Dienstherr im Rahmen der Beihilfe leider nur einen Teil der Krankheitskosten. Die maßgeschneiderten und günstigen Tarife der HUK-COBURG-Krankenversicherung ergänzen die Ihnen zustehenden Beihilfeansprüche.

Und wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie bares Geld zurück!

Der Beihilfe-Tarif ist ideal für alle, die sich nach eigenen Wünschen komfortabel und günstig im Krankheitsfall privat absichern möchten. Die Leistungen werden zum versicherten Prozentsatz erstattet. Mehr Informationen unter www.huk-pkv.de.

Ihr Ansprechpartner der HUK-COBURG (siehe unten) kennt sich bei den Beihilfetarifen der PKV besonders gut aus und ist gerne bereit, Ihnen ein persönliches Angebot zu erstellen.

Mehr Auszubildende mit Migrationshintergrund

Jeder Fünfte der neuen Auszubildenden im öffentlichen Dienst Berlins und seinen Landesbetrieben haben inzwischen einen Migrationshintergrund. Damit ist der Anteil auch 2013 gestiegen, und zwar auf 20,5 % (2012: 18,4 %). Besonders positiv war die Entwicklung bei den Berliner Betrieben mit Landesbeteiligung (22,6 %). Damit liegt das Land Berlin über dem Durchschnitt des sonstigen öffentlichen Dienstes (Bund, Länder und Gemeinden), der bei 18,8 % liegt.

23. Juni: Tag des öffentlichen Dienstes

Der Tag des öffentlichen Dienstes (Public Service Day) ist im Jahre 2003 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen und in die UN-Liste Internationaler Tage aufgenommen worden, um Wert und Bedeutung des öffentlichen Dienstes für die Gesellschaft auf lokaler, nationaler und globaler Ebene zu würdigen. Die UNO verleiht an diesem Tag Preise an Organisationen, die sich in besonderer Weise um den öffentlichen Dienst verdient gemacht haben. Im Jahr 2013 sind etwas mehr als 4,6 Mio. Menschen im deutschen öffentlichen Dienst beschäftigt.

Attraktivität des öffentlichen Dienstes

„Die Beihilfe ist wie die Beamtenversorgung für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes unerlässlich“, sagte dbb-Chef Klaus Dauderstädt auf dem Gewerkschaftstag der GdS. „Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) könne zur Beihilfe keine saubere Ergänzung anbieten“, so Dauderstädt weiter.


 

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