Infodienst zum öffentlichen Dienst: Versorgungsansprüche – je früher man sich informiert, desto besser ist es

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Ratgeber Beihilfe in Bund und Ländern

Das beliebte Buch kostet nur 7,50 Euro und informiert rund um die Beihilfe in Bund und Ländern. Autor ist der Beamtenexperte Dipl. Verw. Uwe Tillmann. Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Der Ratgeber kommentiert die Bundesvorschriften, wichtige Abweichungen der Länder sind in einem eigenen Kapitel zusammengefasst. Besonderer Service: im Buch finden Sie 100 ausgewählte Kliniken, die beihilfefähig abrechnen können. >>>Hier zur Bestellung


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Ausgabe 3/2015

Die Themen im Überblick:

- Versorgungsansprüche früh ermitteln
- VBL: höherer Arbeitnehmeranteil
- Änderungen bei der Beihilfe
- 25 Jahre HUK-COBURG Krankenversicherung
- Deutscher Personalräte-Preis 2015
- Personalzuwachs

© contrastwerkstatt – Fotolia.com

Versorgungsansprüche – je früher man sich informiert, desto besser ist es

Immer wieder informieren sich Beamtinnen und Beamte viel zu spät über ihre Versorgungsansprüche. Wenn das Ergebnis dann vorliegt, sind die meisten überrascht. Zu viele Beamte verlassen sich auf die älteren Jahrgänge bei denen noch etliche Besitzstands- bzw. Übergangsregelungen greifen und die Versorgungshöhe noch nicht stark gemindert sind. Ganz anders sieht es aber beispielsweise bei Frauen aus, die in ihrer Beamtenlaufbahn lange Unterbrechungszeiten von Urlaub ohne Bezüge oder Teilzeit haben. Hier rutschen die Ruhestandsbezüge unweigerlich in die Nähe zur Mindestversorgung.

Niemand denkt gerne am Berufsanfang an den Ruhestand. Zu weit weg liegt der Zeitpunkt der Zurruhesetzung. Als Faustregel gilt: Beamte sollten sich spätestens mit der Vollendung des 40. Lebensjahres um ihre Versorgungssituation Gedanken machen und sich unbedingt berechnen lassen, wie ihre Versorgungsansprüche im Ruhestand aussehen werden.

Der Bundesgesetzgeber hat den „Anspruch auf Versorgungsauskunft“ eingeführt. Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz des Bundes wurde in § 49 Abs. 10 BeamtVG ein solcher Anspruch des Beamten auf Erteilung einer Versorgungsauskunft auf Antrag gesetzlich geregelt (siehe Kasten). Die sogenannte Versorgungsauskunft ist der bereits im Jahr 2001 eingeführten Rentenauskunft nachgebildet. Einmal jährlich erhalten alle Versicherte von der Deutschen Rentenversicherung – unaufgefordert – eine Auskunft über die zu erwartende Rente.

Beamte des Bundes können ihren „Antrag auf Versorgungsauskunft“ an die zuständigen Personalstellen senden. Die Anträge werden dann an die zuständigen Versorgungsdienststellen (Service-Center der Bezirksfinanzdirektionen) weitergeleitet.

Im Bereich der Länder ist für die Landes- und Kommunalbeamten ein gleichgelagerter gesetzlich gesicherter Anspruch auf Erteilung einer Versorgungsauskunft noch nicht durchgängig vorgesehen. Das Land „Baden-Württemberg“ hat die Erteilung einer Versorgungsauskunft in 5-jährigem Turnus beginnend mit dem Jahr 2016 beschlossen. Hessen und Sachsen haben die Einführung eines Anspruchs auf Erteilung einer Versorgungsauskunft ebenfalls eingeführt. Es ist davon auszugehen, dass in der nächsten Zeit weitere Länder folgen werden, die einen „gesetzlichen Anspruch auf eine Versorgungsauskunft“ einführen.

Neben der amtlichen Versorgungsauskunft können Beamte aber auch einen Berater der HUK-COBURG ansprechen (Ansprechpartner siehe unten). Die Berater der HUK-COBURG sind kompetent, kennen sich im Umgang mit der Beamtenversorgung aus und können eine überschlägige, aber schon sehr detaillierte, Versorgungsanalyse. So lassen sich für jeden Beamten passende Vorschläge unterbreiten, inwieweit eventuelle Lücken durch kostengünstige Angebote der Privaten Vorsorge gedeckt werden können.

Mehr Informationen:

Gerne erstellt Ihnen der Ansprechpartner der HUK-COBURG ein persönliches Angebot. Rufen Sie ihn doch einfach mal an.

VBL: höherer Arbeitnehmeranteil

Der diesjährige Tarifabschluss für die Länder vom 28.03.2015 beinhaltet neben der Erhöhung der Entgelte auch eine Erhöhung der Eigenbeteiligung der Beschäftigten an der Umlage zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Der Arbeitnehmeranteil an der Umlage in Höhe von 1,41 Prozent wurde ab dem 01.07.2015 um 0,2 Prozentpunkte auf 1,61 Prozent angehoben. In den beiden Folgejahren steigt dieser Anteil jeweils zum 01.07. um weitere 0,1 Prozentpunkte.

Von der Erhöhung der Eigenbeteiligung sind grundsätzlich alle bei der VBL pflichtversicherten Beschäftigten betroffen,
- die vom Geltungsbereich des TV-L,
- die vom Geltungsbereich des TV-L Forst
- die vom Geltungsbereich des TVÄrzte
erfasst werden.

Ebenfalls betroffen sind alle außertariflich (AT)-Beschäftigten, die bei der VBL pflichtversichert sind.

Die Eigenbeteiligung an der Umlage zur VBL erhöht sich aktuell nicht für die Beschäftigten nach dem TVöD.

Für die Arbeitgeberseite sieht der Tarifabschluss ab dem 01.07.2015 eine Umlage von 6,45 Prozent bis 6,85 Prozent vor.

Änderungen bei der Beihilfe

Das Bundeskabinett hat die 6. Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) beschlossen. Die Änderungen sind am 06.06.2015 in Kraft getreten. Neben Änderungen bei kieferorthopädischen Behandlungen wurden auch die Regelungen zur Familien- und Haushaltshilfe (§ 28 Absatz 1 BBhV) neu geregelt. Falls eine Person nach § 3 BBhV (dienstlicher Wohnsitz im Ausland oder Abordnung in das Ausland) im Gastland verstirbt, sind die Überführungskosten nach Deutschland beihilfefähig. Mit der aktuellen Änderung sind nun auch die Überführungskosten beihilfefähig, wenn eine der mit der beihilfeberechtigten Person ins Gastland ausgereiste berücksichtigungsfähige Person (Ehegattin, Ehegatte, Lebenspartnerin, Lebenspartner, Kind) im Gastland
verstirbt. Die BBhV sieht nunmehr auch die umfangreichen Leistungsverbesserungen bei der Pflege vor, die durch das Erste Pflegestärkungsgesetz beschlossen worden sind. Obgleich diese Regelungen schon seit 01.01.2015 angewendet wurden, da dies durch ein BMI-Rundschreiben angeordnet war. Einen umfassenden Überblick zur „Beihilfe in Bund und Ländern“ gibt der beliebte DBW Ratgeber. Das Buch enthält auch die aktuelle BBhV. Kunden der HUKCOBURG können den Ratgeber zum Vorzugspreis von 5,00 Euro zzgl. 2,50 Versand bestellen:

www.gesundheit-und-beihilfe.de

 

25 Jahre HUK-COBURG Krankenversicherung

Die HUK-COBURG-Krankenversicherung feiert ihren 25. Geburtstag. Das Unternehmen entwickelte sich außerordentlich erfolgreich. So gilt die HUK-COBURG-Krankenversicherung als erfolgreichste Versicherungsneugründung der letzten Jahrzehnte und hat sich mit mehr als 400.000 vollversicherten Personen auf Rang sechs von 34 deutschen privaten Krankenversicherer vorgearbeitet. Bei der Zusatzversicherung liegt die Zahl der Versicherten knapp über 500.000 Personen.

Günstige Kostensituation

Das Geheimnis des Erfolges liegt in der günstigen Kostensituation. Vor allem mit ihrer niedrigen Verwaltungskostenquote von 0,9 Prozent im Vergleich zum Marktdurchschnitt von 2,4 Prozent setzt die HUK-COBURG-Krankenversicherung immer wieder Maßstäbe und erzielt bei Produktvergleichen regelmäßig Spitzenplätze. So konnte sie aus dem Vergleich von Vollversicherungen für Angestellte in Finanztest im Jahr 2014 als Sieger hervorgehen und bekam auch bei Beamtentarifen hervorragende Ergebnisse.

Seit Anfang des Jahres 2014 können Kunden mit einen Online-Tarifwechselrechner die Beiträge einsehen vergleichen, ob sich ein Wechsel in einen anderen Tarif lohnt. Diese Transparenz wurde vom Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe anlässlich einer Tagung des PKV-Verbandes ausdrücklich gelobt.

Deutscher Personalräte-Preis 2015

Die Nominierten für den Deutschen Personalräte-Preis 2015 sind gesetzt. Die Jury, in der auch die HUK-COBURG vertreten ist, traf ihre Entscheidung und wählte aus über 50 Bewerbungen insgesamt zehn Kandidaten für die drei Edelmetall- und zwei Sonderpreise aus.

Der „Deutsche Personalräte-Preis“ ist eine Initiative der Fachzeitschrift „Der Personalrat“ und wird bereits zum fünften Mal gemeinsam vom Bund-Verlag und der HUK-COBURG verliehen. Mit dem Preis soll die tagtägliche Arbeit von
Personalräten gewürdigt und herausragende Projekte ausgezeichnet werden. Das Themenspektrum der eingereichten Projekte reicht dieses Mal von innovativen Maßnahmen zum Arbeitsschutz, der Gestaltung von Arbeitsverträgen über Dienstvereinbarungen für leistungsgeminderte Beschäftigte bis hin zum betrieblichen Gesundheitsmanagement. Wie in jedem Jahr vergibt die HUK-COBURG einen Sonderpreis. Die feierliche Preisverleihung und offizielle Bekanntgabe der Gewinner erfolgt beim „Schöneberger Forum“ am 25.11.2015 in Berlin mit Gästen aus Politik, Gewerkschaften und der Wissenschaft. Mehr Informationen unter www.dprp.de

Personalzuwachs

Mehr Beschäftigte an Tageseinrichtungen für Kinder und an Hochschulen führen zu einem erneuten Personalanstieg im öffentlichen Dienst. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren am 30. Juni 2014 rund 4,65 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst tätig und damit 17 300 (0,4 Prozent) mehr als ein Jahr zuvor.

Rund 36 Prozent der Beschäftigten stehen in einem Beamtenverhältnis, knapp 4 Prozent sind Berufs- und Zeitsoldaten und 60 Prozent sind als Arbeitnehmer tätig. Beim Bund ist mehr als jeder Dritte verbeamtet (36 Prozent), in den Ländern mehr als jeder Zweite (54 Prozent), im kommunalen Bereich liegt der Anteil der Verbeamteten nur bei 13 Prozent.

Mehr Informationen finden Sie unter www.destatis.de


 

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