Infodienst zum öffentlichen Dienst: Personalbedarf bei Schulen und der Polizei wird drängender

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Ausgabe 4/2015

Die Themen im Überblick:

- Personalbedarf bei Schulen und der Polizei wird drängender
- Höhere Einkommen bei Sozial- und Erziehungsdiensten
- Das Pflegestärkungsgesetz II definiert die „Pflegebedürftigkeit“ neu
- THW im Einsatz
- Zeit für Familie - Wunsch und Wirklichkeit

© skynesher – istockphoto.de

Personalbedarf bei Schulen und der Polizei wird drängender

Die Entwicklungen um die Flüchtlinge haben den deutschen öffentlichen Dienst in seiner Gesamtheit noch stärker in den Mittelpunkt gerückt. Es war ohnehin klar, dass die öffentliche Verwaltung durch die demografische Entwicklung vor großen Herausforderungen stand. Aber die immense Zuwanderung nach Deutschland wird wichtige Bereiche des öffentlichen Dienstes bis an die Grenzen der Belastung drängen. KITA’s, Kindergarten, Schulen, Krankenhäuser, Zoll, Polizei und Bundesagentur der Arbeit müssen alle Pläne zum Personalbedarf überarbeiten und neu ausrichten.

Vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen, fordert die Bundesleitung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) eine deutliche Stärkung der Bereitschaftspolizeien von Bund und Ländern. DPolG-Chef Rainer Wendt weist darauf hin, dass „Flüchtlingskrise, Fußballeinsätze, Begleitung von Demonstrationen“ nicht nur personell, sondern auch technisch bestens ausgestattete Bereitschaftspolizeien erfordern, die darüber hinaus schnell und flexibel einsetzbar sind. Die Bereitschaftspolizeien brauchen mehr Geld vom Bund. Derzeit laufen die Bereitschaftspolizeien Gefahr, aufgrund des veralteten Fuhrparks an Mobilität zu verlieren.

Bedarf an Lehrkräften

Ebenso kritisch kann man den Lehrerbedarf an den Schulen bewerten. Das neue Schuljahr 2015/2016 hat begonnen. Die Bildungsgewerkschaft GEW schaut schon länger hinter die Fassade und kritisiert die Personalbedarfsplanung für das Schulwesen schon seit einigen Jahren. An allgemeinbildenden Schulen gab es im Schuljahr 2013/2014 etwas mehr als 660.000 Lehrkräfte, davon waren fast ein Drittel (202.886) älter als 50 Jahre. Folglich wird es in den kommenden 10 Jahren einen wahren Generationenwechsel in unseren Schulen geben. Ob die Schülerzahlen – wie es die meisten Prognosen vorsehen – angesichts der Flüchtlinge tatsächlich sinken werden, darf bezweifelt werden.

Durch Schulreformen, pädagogische Maßnahmen und gesellschaftliche Veränderungen kommen neue Aufgaben hinzu, deren Umsetzung nur mit gut ausgebildetem und zusätzlichem Personal gelingen kann (u. a. „Inklusion“).

Die Bundesvorsitzende der GEW, Marlis Tepe sieht den Lehrerarbeitsmarkt alles andere als ein Musterbeispiel für Personalpolitik im öffentlichen Dienst ist. Das sollte sich besser niemand zum Vorbild nehmen sollte, meinte Tepe. Regelmäßig stellt die GEW fest, dass entweder ein Mangel oder ein Überangebot an Lehrkräften besteht. Einmal wird für das Lehramtsstudium geworben, ein anderes Mal davor gewarnt. Ursache des Dilemmas sind unsichere Prognosen, sich ändernde Politikziele und Fehlanreize im System. Das Ergebnis ist eine nachhaltige Fehlsteuerung.

Die Verantwortlichen der öffentlichen Arbeitgeber stehen vor grundlegenden Herausforderungen. Sie müssen die Situation ernst nehmen und ihre Personalbedarfszahlen schonungslos „aktualisieren“. Mit Schönfärberei können
die Personalprobleme nicht gelöst werden.

Höhere Einkommen bei Sozial- und Erziehungsdiensten

Die Gewerkschaften und die kommunalen Arbeitgeber haben sich auf Nachbesserungen der Schlichtungsempfehlung bei den Sozial- und Erziehungsdiensten verständigt: „Das Ergebnis sieht Verbesserungen für den Großteil der Beschäftigten vor. Die Verhandlungskommission der Gewerkschaften empfehlen die Annahme dieses Ergebnisses“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Die Vereinbarung sieht vor, dass zumeist jüngere Erzieher/innen in den unteren Erfahrungsstufen besser gestellt werden. Vollzeitbeschäftigte sollen demnach monatlich zwischen 93 und 138 Euro mehr erhalten. Damit sehen es die Gewerkschaften als gelungen an, dass im Berufsfeld Kindererziehung die Beschäftigten gleichmäßiger von einer Aufwertung profitieren und es für Berufseinsteigerinnen attraktiv bleibt. Zusätzlich gibt es Verbesserungen für Sozialarbeiter/innen im Allgemeinen Sozialdienst (Entgeltgruppe S 14), die vom Schlichtungsergebnis nicht profitiert hätten. Sie erhalten nun zwischen 30 und 80 Euro monatlich mehr. Wie in der Schlichtungsempfehlung vorgesehen, profitieren auch die Leitungen von Kindertagesstätten und Einrichtungen der Behindertenhilfe. „Das jetzt ausgehandelte Ergebnis trägt den Wünschen und Erfordernissen der Beschäftigten eher Rechnung als die abgelehnte Schlichtungsempfehlung“, sagte
Bsirske. Die erneuten Verhandlungen seien sinnvoll und richtig gewesen, wenngleich die Arbeitgeber eine signifikante Ausweitung des Verteilungsvolumens abgelehnt hätten.

Die Vereinbarung soll rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft treten und läuft bis zum 30. Juni 2020. Ab 1. Juli 2019 sind Gespräche über die Erfahrungen mit dem Tarifabschluss vereinbart.

Das Pflegestärkungsgesetz II definiert die „Pflegebedürftigkeit“ neu

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) beschlossen, das am 1. Januar 2016 in Kraft treten soll. Mit dem Gesetz soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umgesetzt werden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe betonte „Diese Reform nutzt allen: den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und unseren Pflegekräften.“ Über die Leistungshöhe entscheidet künftig, was jemand noch selbst kann und wo der Pflegebedürftige Unterstützung braucht. Alle Pflegebedürftigen erhalten damit gleichberechtigt Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Mittelfristig könnten dadurch bis zu 500.000 Menschen zusätzlich Unterstützung erhalten. Bereits Anfang 2015 wurde mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz die Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar ausgeweitet.

In Zukunft werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst. Mit der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit gemessen und zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Daraus ergibt sich die Einstufung in einen Pflegegrad: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Trotz der gesetzlichen Verbesserungen bei der Pflege ist es unentbehrlich, privat vorzusorgen, beispielsweise durch eine private Pflegezusatzversicherung.

Mehr Informationen finden Sie im Internet unter www.bmg.bund.de

* Als Geldbetrag, der für Erstattung der Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung steht

Mehr Informationen:
Gerne erstellt Ihnen der Ansprechpartner der HUK-COBURG ein persönliches Angebot.

 

THW im Einsatz

Bundesweit sind bisher rund 11.500 THW-Kräfte an mehr als 300 Einsatzorten im Rahmen der Flüchtlingshilfe beteiligt. Sie haben insgesamt mehr als 106.000 Einsatzstunden geleistet. Damit ist die Unterstützung für die Flüchtlinge einer der größten Einsätze des THW in Deutschland seit seinem Bestehen. Durch das große Leistungsspektrum kann das THW seinen Anforderern – Bundesländer, Landkreise, Städte, Behörden und Hilfsorganisationen – vielfältig zur Seite stehen. Bei der Errichtung von Notunterkünften ist der Aufbau von Betten nur eine von vielen Aufgaben des THW. In den Notunterkünften und Camps für Flüchtlinge übernehmen die Einsatzkräfte den Auf- und Ausbau der Infrastruktur: Strom- und Wasserversorgung, Abwassersysteme und Beleuchtung. Sie transportieren Betten und Materialien, verlegen Böden und unterstützen in Einzelfällen bei der Verpflegung
der Flüchtlinge.

Das THW

Das THW ist die ehrenamtliche Einsatzorganisation des Bundes. Das Engagement der bundesweit rund 80.000 Freiwilligen, davon die Hälfte Einsatzkräfte, ist die Grundlage für die Arbeit des THW im Bevölkerungsschutz. Mit seinem Fachwissen und den vielfältigen Erfahrungen ist das THW gefragter Unterstützer für Feuerwehr, Polizei, Hilfsorganisationen und andere. Das THW wird zudem im Auftrag der Bundesregierung weltweit eingesetzt. Mehr Informationen zum THW finden Sie unter www.thw.de

Zeit für Familie - Wunsch und Wirklichkeit

„Familien wünschen sich mehr gemeinsame Zeit, das bedeutet, wir brauchen flexible Arbeitsbedingungen, um die Vereinbarkeit von Familie und Karriere im Beruf zu verbessern“, stellte die Vorsitzende der dbb-frauenvertretung, Helene Wildfeuer, mit Blick auf die Studie „Zeitverwendung in Deutschland“ fest, die das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt veröffentlicht hat. Die Studie ergab, dass 32 Prozent der Väter und 19 Prozent der Mütter bemängeln, nicht ausreichend Zeit für ihre Kinder zu haben. Nahezu 80 Prozent der Väter möchten sich aber gerne intensiver um ihre Kinder kümmern und hätten dafür gerne mehr Zeit zur Verfügung. Wildfeuer unterstrich, dass jedoch insbesondere die Eltern, die in Vollzeit arbeiten, laut der Studienergebnisse gerne ihre Stundenzahl etwas senken wollen, Mütter mit geringer Arbeitszeit jedoch gerne mehr arbeiten möchten. Mehr zur Studie unter www.destatis.de


 

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