Infodienst zum öffentlichen Dienst: Besoldungserhöhungen bei Bund und Ländern

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Ausgabe 3/2016

Die Themen im Überblick:

- Besoldungserhöhungen bei Bund und Ländern
- Soziale Arbeit stärker wertschätzen
- Erneut mehr Beschäftigte
- Weiterer Stellenzuwachs bei der Bundespolizei
- Neue Laufbahnverordnung beim Bund
- Neuer Beihilferatgeber

Foto: fotolia.de/DNY59

Besoldungserhöhungen bei Bund und Ländern

Seit der Föderalismusreform gibt es für die rund 3,2 Mio. Beamten und Versorgungsempfänger keinen einheitlichen Termin mehr für die Anpassung der Besoldungsbezüge. Wir geben mit diesem Artikel einen aktuellen Überblick über die Entwicklungen beim Bund und in den Ländern.

Für die Besoldungs- und Versorgungsempfänger beim Bund werden die Bezüge in zwei Schritten angehoben. Schon unmittelbar nach Abschluss der Tarifrunde hatte Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière angekündigt, im Kabinett einen Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2016/2017 (BBVAnpG 2016/2017) einzubringen, wonach die Dienst- und Versorgungsbezüge zum 01.03.2016 um 2,2 Prozent und zum 01.02.2017 um weitere 2,35 Prozent anzuheben. Aufgrund der Zuführungen in die Versorgungsrücklage wird die Erhöhung in 2016 (2,2 Prozent) aber um 0,2 Prozentpunkte vermindert. Das Gesetz sieht aber vor, für 2017 auf eine solche Verminderung zu verzichten.

Beim Bund erhöhen sich auch die Anwärterbezüge in gleichem Umfang wie der Tarifabschluss für die Auszubildenden (zum 01.03.16 um 35 Euro und zum 01.02.17 um weitere 30 Euro. Formal werden der Deutsche Bundestag und der Bundesrat dem Gesetzentwurf zur BBVAnpG 2016/2017 erst im Herbst beschließen. Auch in fast allen Ländern sind die Beamtenbezüge im Jahr 2016 angehoben worden. In der Tabelle (oben) finden Sie jeweils das Grundgehalt der Endstufe A 10. Wie man sieht, werden die Beamten inzwischen sehr unterschiedlich „alimentiert“ (die höchsten Bezüge zahlt der Bund, am schlechtesten zahlt das Land Berlin).

Mehr zur Besoldung finden Sie unter www.der-öffentliche-dienst.de

Soziale Arbeit stärker wertschätzen

Mehr Wertschätzung für die Soziale Arbeit hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt gefordert. Der gewerkschaftliche Dachverband stehe an der Seite der Beschäftigten, wenn es darum gehe, ihnen die „zustehende, oftmals aber vorenthaltene und dann schmerzlich vermisste Wertschätzung“ zu verschaffen und der Sozialen Arbeit mehr Gewicht zu verleihen, sagte Dauderstädt beim 4. Berufskongress Soziale Arbeit in Berlin.

Der Kongress wurde gemeinsam vom Deutschen Berufsverband Soziale Arbeit (DBSH) unter dem Dach des dbb, vom Förderverein für Soziale Arbeit (FSA) und der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB) ausgerichtet und stand unter dem Motto „Beides oder nichts!? Theorie und Praxis zusammenführen“.

Der dbb bleibe nicht bei der Theorie von frommen Wünschen, sondern kämpfe mit dem DBSH gemeinsam für bessere Rahmenbedingungen in der Praxis, machte der Bundesvorsitzende deutlich. „Dazu gehört vor allem eine ausreichende Personalausstattung. Unterbesetzung führt zu Überbelastung.“ Und dazu zähle auch eine angemessene Bezahlung „die nicht nur in Lohnrunden linear, sondern in den Entgeltordnungen zu den Manteltarifverträgen und in den Stellenplänen für Beamte durchzusetzen sind“. Beim DBSH stünden das Eintreten für die Profession Soziale Arbeit und die berufspolitische Ambition im Einsatz für bessere Arbeitsbedingungen
nebeneinander. Mit den Zielen Respekt vor dem Individuum, mehr Gerechtigkeit im Lande und hoher Stellenwert der Solidarität, die den Ethik-Katalog des DBSH prägen, könne sich der ganze dbb identifizieren, versicherte Dauderstädt.

Erneut mehr Beschäftigte bei öffentlichen Arbeitgebern

Die Zahl der Beschäftigten bei öffentlichen Arbeitgebern ist im siebten Jahr nacheinander gewachsen. Nach den jüngst vom Statistischen Bundesamt (Destatis) vorgelegten Daten arbeiten nun 5.818.340 Mio. bei Bund, Ländern, Gemeinden und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Sektors.

Während das Personal im „klassischen“ öffentlichen Dienst leicht zurückgegangen ist, verzeichnet Destatis aber einen weiteren Personalanstieg bei den privatisierten Bereichen. Insgesamt ist das Personal gegenüber dem Vorjahr um 7.000 Menschen angestiegen. Beim Bund gibt es weniger Beamte und Arbeitnehmer, dort vor allem durch die Personaleinsparungen im Verteidigungsresort. Auch in den Ländern ist das Personal leicht zurückgegangen. Aber im Bereich der Polizei blieb das Personal stabil bei 311 000. Einen Personalanstieg verzeichnen die kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder. Dort ist das Personal um insgesamt 11 500 Personen angewachsen (+ 0,8 Prozent). Bei den kommunalen Kindertageseinrichtungen gibt es sogar ein Plus von 5,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (Plus von 9 700 Personen).

Von den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sind 36 Prozent im Beamtenverhältnis (mit Professoren und Richtern) und 60 Prozent als Arbeitnehmer tätig. Berufs- und Zeitsoldaten stellen die restlichen 4 Prozent. Diese Anteile sind in den verschiedenen staatlichen Ebenen aber sehr unterschiedlich verteilt: Im Landesbereich war mehr als jeder zweite Beschäftigte verbeamtet (54 Prozent), da hier im personalstarken Schul- und Polizeidienst überwiegend Beamte tätig sind. Im kommunalen Bereich (13 Prozent) und in der Sozialversicherung (9 Prozent) liegt der Anteil der Verbeamteten deutlich niedriger. Im Bundesbereich sind etwas mehr als jede dritte Person verbeamtet (37 Prozent) und ein vergleichbarer Anteil als Berufs- oder Zeitsoldat tätig (34 Prozent).

Ihr Ansprechpartner der HUK-COBURG kennt sich im öffentlichen Dienst besonders gut aus und ist gerne bereit, mit Ihnen eine individuelle Vorsorgeberechnung durchzuführen.

Weiterer Stellenzuwachs bei der Bundespolizei

Der Bundesinnenminister sprach bei der Eröffnung des deutschlandweit größten Aus- und Fortbildungszentrums der Bundespolizei in Bamberg. Auf dem Gelände der ehemaligen Warner Barracks in Bamberg entsteht auf rund 100 Hektar das deutschlandweit größte Aus- und Fortbildungszentrum der Bundespolizei. Dort werden zukünftig in der Spitzenphase bis zu 2.200 Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter gleichzeitig ihren Vorbereitungsdienst absolvieren.

Anlässlich der Aufnahme des Lehrbetriebs des Aus- und Fortbildungszentrums der Bundespolizei zeigte sich Bundesinnenminister de Maizière hoch zufrieden, mit dem schnellen Fertigstellungsprozess und meinte, „Dank des engagierten Einsatzes aller Beteiligten im Bund, in Bayern und der Bereitschaft, gemeinsam pragmatische Lösungen zu finden, konnte die Planung und die Herrichtung der Liegenschaft in bemerkenswertem Tempo vorangetrieben werden.“ Weiter machte der Innenminister deutlich, welch zentraler Stellenwert der Aus- und Fortbildung beim Ausbau der Personalressourcen bei der Bundespolizei zukommt. In seiner Ansprache kündigte er einen erheblichen weiteren Stellenzuwachs an. Die Sicherheitsbehörden brauchen die erforderlichen Stellen, gutes Personal und eine gute Ausstattung, so der Minister. Der Haushalt 2017 sieht weitere zusätzliche Stellen vor (mehr als 1.270 für die Bundespolizei).

Neue Laufbahnverordnung beim Bund

Am 23.08.2016 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) in Kraft getreten. In vier Fachlaufbahnen des Bundes eröffnet damit auch ein Bachelor in Verbindung mit einer Promotion oder einer zusätzlichen Berufserfahrung den Zugang zum höheren Dienst.

Gleichzeitig ist die Dritte Änderungsverordnung in Vorbereitung. Mit ihr soll ein praxisorientiertes Aufstiegsformat vom mittleren in den gehobenen Dienst erhalten bleiben. Die bisherige Regelung zum Praxisaufstieg war ab 2009 bis zum Ende des letzten Jahres nur noch als Übergangsregelung in Kraft. Danach trat sie trotz Kritik aus den Gewerkschaften gänzlich außer Kraft. Umso erfreulicher ist es, dass das BMI nunmehr ein praxisorientiertes Format berücksichtigt – zumindest hinsichtlich des Aufstiegs vom mittleren in den gehobenen Dienst. Mehr Informationen unter
www.laufbahnrecht.de.

Neuer Beihilferatgeber

Der Deutsche Beamtenwirtschaftsring hat den beliebten Ratgeber „Beihilfe in Bund und Ländern“ in Kooperation mit der HUK-COBURG neu aufgelegt. Die 17. Auflage informiert auf mehr als 300 Seiten über das geltende Beihilferecht beim Bund und in den Ländern.

Der Ratgeber erläutert und dokumentiert die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Es gibt zwar in den meisten Ländern eigenständige Beihilfeverordnungen, dennoch orientieren sich die meisten materiellen Regelungen an den Bundesvorschriften. Vom Bund abweichende Regelungen werden im Kapitel „Beihilfeleistungen in den Ländern“ erläutert. Den Ratgeber kann man für 7,50 Euro (zzgl. 2,50 Euro Versand) unter www.der-öffentliche-dienst.de bestellen. Kunden der HUK-COBURG zahlen den Vorzugspreis und sparen 2,50 Euro.

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