Infodienst zum öffentlichen Dienst: Bundesverfassungsgericht prüft „Streikrecht für Beamte“

Exklusiv-Angebot: USB-Stick (32 GB) mit 8 Büchern bzw. eBooks

Zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro können Sie den USB-Stick (32 GB) mit 8 aufgespielten Büchern bzw. eBooks bestellen >>>Hier zur Bestellung

Ratgeber Beihilfe in Bund und Ländern

Das beliebte Buch kostet nur 7,50 Euro und informiert rund um die Beihilfe in Bund und Ländern. Autor ist der Beamtenexperte Dipl. Verw. Uwe Tillmann. Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Der Ratgeber kommentiert die Bundesvorschriften, wichtige Abweichungen der Länder sind in einem eigenen Kapitel zusammengefasst. Besonderer Service: im Buch finden Sie 100 ausgewählte Kliniken, die beihilfefähig abrechnen können. >>>Hier zur Bestellung


Zur Übersicht aller Newsletter

Ausgabe 1/2018

Die Themen im Überblick:

- Streikrecht für Beamte wird „geprüft“
- Tarifrunde 2018 für Bund und Kommunen
- Dieser Stecker kann Ihr Leben retten
- HUK-COBURG nimmt Fahrt auf
- Vergünstigte Werkstattangebote
- Keine Stellenobergrenzen mehr
- Zukunftsfähiges Konzept bei Bezahlung
- Keine Korrekturen bei Besoldung

Foto: istockphoto.de/Rawpixel

Bundesverfassungsgericht prüft „Streikrecht für Beamte“

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte zur mündlichen Verhandlung von insgesamt vier Verfassungsbeschwerden, die sich gegen das Streikverbot für Beamte richten, nach Karlsruhe gerufen. Die Beschwerdeführenden sind beziehungsweise waren als beamtete Lehrkräfte an Schulen in verschiedenen Bundesländern (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein) tätig. Sie nahmen in der Vergangenheit während der Dienstzeit (teils wiederholt) an Protestveranstaltungen beziehungsweise Streikmaßnahmen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) teil.

Diese Teilnahme wurde durch die zuständigen Disziplinarbehörden disziplinarrechtlich geahndet. Zur Begründung wurde ausgeführt, die Streikteilnahme stelle einen Verstoß gegen grundlegende beamtenrechtliche Pflichten dar. Insbesondere dürfe ein Beamter nicht ohne Genehmigung dem Dienst fernbleiben. In den fachgerichtlichen Ausgangsverfahren wandten sich die Beschwerdeführer erfolglos gegen die jeweils ergangenen Disziplinarverfügungen.

Mit den Verfassungsbeschwerden rügen die Beschwerdeführenden eine Verletzung ihres Grundrechts aus Art. 9 Abs. 3 GG (teilweise in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG). Sie machen insbesondere geltend, die Koalitionsfreiheit gewährleiste ein Streikrecht auch für Beamte, jedenfalls aber für beamtete Lehrkräfte. Solange Beamte keine hoheitlichen Aufgaben ausübten, unterfielen sie nicht dem Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 GG.

Ebenfalls zur mündlichen Verhandlung waren in Karlsruhe Bundesinnenminister de Maizière und dbb-Chef Silberbach eingeladen. Beide waren sich darin einig, dass ein weitestgehend streikfreier öffentlicher Dienst die zwingende Voraussetzung für die Gewährleistung der öffentlichen Daseinsfürsorge ist. Der Bundesvorsitzende des dbb sagte am Rande der Anhörung „Wer das Streikrecht für Beamte will, legt Hand an einen der Grundpfeiler der Funktionsfähigkeit unseres Staats, die durch den Beamtenstatus mit seinen besonderen Rechten und Pflichten sichergestellt ist.“ Das
besondere Beschäftigungsverhältnis der Beamten zeichne sich nicht nur, aber ganz wesentlich durch die Streikfreiheit aus. Falle dieser Pfeiler des besonderen Konstruktes, komme alles ins Wanken: Alimentation einschließlich Pension und Beihilfe sowie Lebenszeitprinzip und Fürsorgepflicht. Diese Einschätzung teilten auch Bundesminister des Innern, Thomas de Maizière sowie die Ländervertreter in ihren Ausführungen vor dem Gericht.

Mit einer Entscheidung des Gerichts ist frühestens in einigen Monaten zu rechnen.

Mehr Informationen:
Unter der Website des Bundesverfassungsgerichts finden Sie weiterführende Informationen www.bverfg.de

Tarifrunde 2018 für Bund und Kommunen

Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes fordern für die Beschäftigten von Bund und Kommunen 6,0 Prozent, mindestens aber 200 Euro im Monat. Zudem sollen die Regelungen des Tarifvertrags zeit- und inhaltsgleich auf die 344.000 Beamten und 182.000 Versorgungsempfänger von Bund und Kommunen übertragen werden.

Auch die Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte sollen um 100 Euro pro Monat angehoben werden. Außerdem soll die Regelung, dass Azubis nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung übernommen werden, wieder in Kraft gesetzt werden. Um die Ausbildungen im öffentlichen Dienst zu stärken, sollen auch bisher tariflich nicht geregelte Ausbildungsgänge und Praktikumsverhältnisse tarifiert werden. Dazu zählen schulisch-berufliche Ausbildungen wie die zu Medizinisch-Technischen Assistenten ebenso wie die praxisintegrierte Ausbildung zum Erzieher oder zur Erzieherin.

Besonders großen Wert legt ver.di-Chef Frank Bsirske auf die Laufzeit des Tarifvertrages von zwölf Monaten. Die wirtschaftliche Lage sei gut wie lange nicht. Dabei zitierte er Wirtschaftsforschungsinstitute, die von „goldenen Zeiten der deutschen Wirtschaft“ gesprochen haben. Daran sollten auch die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes teilhaben, schließlich lägen die Tarifentgelte in diesem Bereich bezogen auf die Tarifentwicklung seit dem Jahr 2000 um vier Prozentpunkte gegenüber anderen Branchen zurück. „Diese Lücke gilt es zu verringern“, sagte Bsirske. Außerdem sollen die Regelungen zur Altersteilzeit verlängert und der Zusatzurlaub für Beschäftigte im Schichtdienst erhöht werden.

Weitere Informationen unter www.der-öffentliche-dienst.de

Dieser Stecker kann Ihr Leben retten

Sie sehen nur ein Stück „Plastik“ – doch das elektronische Innenleben des Umfallmeldesteckers hat es in sich. Es kann bei einem Autounfall Leben retten. Erkennt der eingebaute Crashsensor, dass Ihr Pkw in einen Unfall verwickelt ist, wird umgehend das Schaden-Team alarmiert. Die Soforthelfer in der Zentrale setzen sich dann per Smartphone mit Ihnen in Verbindung. Ist tatsächlich ein Unfall passiert, werden Rettungskräfte alarmiert – und zwar 24 Stunden am Tag in ganz Deutschland.

Der Unfallmeldedienst der HUK-COBURG eignet sich für fast jeden Pkw. Die dazugehörige App steht für iOS und Android Smartphones zur Verfügung. Weitere Infos unter: www.huk.de/unfallmeldedienst

HUK-COBURG nimmt Fahrt auf

Beim Verkauf des gebrauchten Autos ausgetrickst zu werden, fürchten nicht Wenige. Der Grund dafür ist oft fehlende Transparenz oder aber die Ungewissheit darüber, wie vertrauenswürdig der An- oder Verkäufer wirklich ist. Die HUK-COBURG, eine Marke mit hohem Kundenvertrauen, steht seit 85 Jahren für günstigen Versicherungsschutz rund um das Thema Mobilität. Mit der Tochtergesellschaft HUK-COBURG AUTOWELT richtet sie sich mit dem Angebot eines einfachen, transparenten Fahrzeugankaufs und -verkaufs an Privatpersonen. HUK-typisch werden hohe Preis-, Qualitäts- und Sicherheitsversprechen gegeben. Mehr unter www.HUK-autowelt.de

Vergünstigte Werkstattangebote

Wer bei der HUK-COBURG oder HUK24 versichert ist, kann zu teils deutlich vergünstigten Tarifen bei ausgewählten Partnerwerkstätten der HUK-COBURG den Wagen warten lassen, mit günstigen Inspektionsfestpreisen bis hin zum Reifenwechsel und mehr. Der größte Autoversicherer Deutschlands gibt damit Preisvorteile an seine Versicherten weiter. Die Werkstätten lässt die HUK-COBURG regelmäßig von der DEKRA qualitätschecken. Da sehr viele Beamte und Tarifbeschäftigte bei der HUK-COBURG versichert sind, profitiert der öffentliche Dienst besonders. Mehr zu nächstgelegenen Betrieben unter www.HUK-autoservice.de

Keine Stellenobergrenzen mehr

Im Landesdienst von Schleswig-Holstein gelten künftig keine Stellenobergrenzen mehr. Eine entsprechende Verordnung wurde nicht verlängert und ist damit ersatzlos ausgelaufen. Die Stellenobergrenzen hatten den prozentualen Anteil an Beförderungsämtern am Stellenbestand festlegt. Dadurch konnten sachgerechte Beförderungen ausgebremst werden, weil die dafür erforderlichen statusrechtlichen Ämter nicht ausgewiesen werden durften. Zudem galten in verschiedenen Fachrichtungen beziehungsweise Landesbehörden unterschiedliche Obergrenzen. Einige Bereiche waren komplett ausgenommen, andere waren engen und praxisfernen Grenzen unterworfen. Die Gewerkschaften begrüßen den Wegfall.

Zukunftsfähiges Konzept bei Bezahlung

Die Gewerkschaften in Rheinland-Pfalz fordern von der Landesregierung ein zukunftsfähiges Konzept für die Bezahlung im öffentlichen Dienst. Die Besoldung der Landes- und Kommunalbeamten in Rheinland-Pfalz sei aufgrund wiederholter Einschnitte inzwischen weitgehend abgekoppelt von der allgemeinen Lohnentwicklung. Auch im Vergleich zum Bund und anderen Bundesländern sei das Land ins Hintertreffen geraten. Die Gewerkschaften machen sich daher große Sorgen um die Funktions- und Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes im Land. Mit einer besseren Bezahlung könne man auch bei der Gewinnung von Nachwuchskräften erfolgreicher bestehen.

Keine Korrekturen bei Besoldung

Trotz vehementer Forderungen aus den Gewerkschaften sieht der in Hessen beschlossene Doppelhaushalt für die Jahre 2018 und 2019 keine höhere Anpassung bei der Beamtenbesoldung vor. Damit habe die Landesregierung die Chance zur Korrektur der Einbußen bei der Beamtenbesoldung der vergangenen Jahre verpasst, kritisierten die Gewerkschaften. Die im Haushalt hinterlegten Mittel für mehr Personal in der Steuerverwaltung und in den Bereichen Bildung und Sicherheit seien zwar grundsätzlich zu begrüßen, doch es müsse darauf hingewiesen werden, dass die hessische Landesregierung in den letzten Jahren einen radikalen Personalabbau – auch in wichtigen Bereichen betrieben habe.

Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.der-oeffentliche-dienst.de © 2024