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Ausgabe 1/2019
Die Themen im Überblick:
- Tarifrunde der Länder
- Modernisierung der Besoldung beim Bund
- Autoversicherung mit Telematik Plus
- Zweifelhafte Zahlen
- Zoll gegen Lohndumping
- Arbeitszeit beim Bund
- Dienstvereinbarung zum Datenschutz
- 10-Punkte-Programm der GEW
Foto: istockphoto.de/Foryou13
Tarifrunde der Länder
Die Arbeitnehmer in den Ländern erhalten in drei Jahren fast 8 Prozent mehr. Darauf haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften geeinigt. Mehr als eine Millionen Arbeitnehmer werden davon profitieren. Da das Land Hessen nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist, werden dort gesonderte erhandlungen geführt.
Mit dem Ergebnis halten die Beschäftigten den Anschluss an die allgemeine Einkommensentwicklung. Nach ausführlicher Beratung hat die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst beschlossen, die Annahme des Verhandlungsergebnisses durch eine Mitgliederbefragung zu empfehlen. Somit werden die ver.di-Mitglieder in den nächsten Wochen die Möglichkeit haben, das Tarifergebnis, das nur durch massive Warnstreiks erzielt werden konnte, zu beurteilen und ihr Votum dazu abzugeben. ver.di Chef Bsirske hebt hervor, dass jede/r Beschäftigte mindestens 240 Euro mehr bekommt.
Aber die Gewerkschaften interpretieren das Ergebnis auch als abgewehrten Frontalangriff der Länderarbeitgeber auf die Grundlagen der Entgeltordnung. So äußerte sich jedenfalls der dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach über das Verhandlungsergebnis. Silberbach weiter, „die TdLForderung nach ‚Neubewertung des Arbeitsvorgangs‘ klingt vielleicht harmlos, hätte aber flächendeckend zu einer zum Teil deutlich schlechteren Eingruppierung für die Beschäftigten geführt. Das hätte jede lineare Erhöhung aufgefressen. Das konnten die Gewerkschaften verhindern.“
Das Gesamtpaket der Einigung bezeichnen die Gewerkschaften als Kompromiss. Auf der Habenseite stünden das lineare Gesamtvolumen von 8 Prozent, die deutliche Aufwertung der Pflegetabelle im Krankenhausbereich und die vollständige Durchsetzung der Gewerkschaftsforderungen bei den Auszubildenden.
Zugeständnisse haben die Gewerkschaften vor allem bei der Vertragslaufzeit und beim Thema Strukturverbesserungen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels machen müssen. Gerade in den Mangelberufen hätten die Gewerkschaften die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gerne nachhaltiger gestärkt gesehen. Aber die Vereinigung der Länderarbeitgeber (TdL) war offenbar nicht bereit, hier mehr nach vorne zu schauen.
Übertragung auf Landesbeamte
Das Tarifergebnis gilt nicht für Landesbeamte. Aber die Gewerkschaften haben im unmittelbaren Nachgang zum Tarifabschluss, die politisch Verantwortlichen in den Ländern aufgefordert, das Ergebnis auf die jeweiligen Landesbeamten zu übertragen. Es wird wohl einige Zeit dauern, bis hier Klarheit besteht.
Mehr Informationen unter www.der-öffentliche-dienst.de
Modernisierung der Besoldung beim Bund
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat einen Referentenentwurf zu einem „Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)“ erarbeitet. Innenminister Horst Seehofer möchte dem demografischen Wandel begegnen und auf die Herausforderungen der Digitalisierung die richtigen Antworten finden. Mit dem Artikelgesetz sollen dreizehn Gesetze geändert werden, beispielsweise das Besoldungs- und Versorgungsgesetz des Bundes. Das BMI versucht damit, auch auf dem in vielen Bereichen entstandenen Mangel an Fachkräften zu begegnen.
Der Entwurf hat folgende Ziele:
- Anpassung von Stellenzulagen,
- Finanzielle Anreize für Personalgewinnung/-bindung,
- Familienzuschlag (NEU),
- Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft,
- Erhöhung des Vergabebudgets der Leistungsbesoldung,
- Attraktive Fortentwicklung des Umzugskostenrechts,
- Verschiebung der Entnahme aus Versorgungsfonds und Änderungen bei der Beamtenversorgung.
Ferner greift der Gesetzentwurf einige Änderungen im Besoldungsrecht auf, die sich aus der Rechtsprechung bzw. aufgrund von Praxiserfordernissen ergeben haben, z. B. die Streichung des § 3a BbesG (Besoldungskürzung um 0,5 v. H. in besonderen Fällen), Regelungen für Teilzeit im Blockmodell, Straffung der Zuschläge bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand, Vereinfachung und Vereinheitlichung bei den Eingangsämtern, Stärkung der Attraktivität für Anwärter/innen und die Streichung der Besoldungsgruppe A 2.
Zur weiteren Entwicklung informieren wir unter www.der-öffentliche-dienst.de
Spar-Tipp: Bis zu 30 Prozent sparen – Autoversicherung mit Telematik Plus
Die HUK-COBURG unterstützt und belohnt einen verantwortungsvollen und sicheren Fahrstil. Dafür wurde die Autoversicherung mit Telematik Plus entwickelt. Telematik Plus besteht aus einem Telematik-Sensor und der App „Mein Auto“.
Start-Bonus Zu Beginn erhält jeder Teilnehmer einen Start-Bonus in Höhe von 10 Prozent auf seinen Beitrag in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Kasko – unabhängig vom Fahrverhalten. Er gilt so lange, bis ein Bonus berechnet werden kann, der auf dem Fahrverhalten basiert.
Folge-Bonus Im Anschluss an die Startphase wird der Start-Bonus durch den Folge-Bonus ersetzt. Seine Höhe hängt vom Fahrverhalten ab. Bis zu 30 Prozent Bonus auf den Beitrag in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Kasko sind im Folgejahr möglich.
Erfassung von Daten Während der Fahrt zeichnen der Telematik-Sensor und die App Fahrdaten auf – zum Beispiel zu Geschwindigkeit, Beschleunigung, Brems- und Lenkverhalten. Über die App werden diese Daten an die HUK-COBURG Datenservice und Dienstleistungen GmbH (kurz: HDD GmbH; 96444 Coburg) übermittelt.
Bewertung der Daten Anhand verschiedener Kriterien werden die Daten aller Fahrten bewertet. Es ergibt sich ein Gesamtfahrwert zwischen 0 und 100 Punkten. Eine Bewertung von 0 Punkten ist ein Indiz für besonders riskantes Fahren, eine Bewertung von 100 Punkten für besonders sicheres Fahren.
Berechnung des Bonus Einmal pro Jahr (Stichtag: 30. September) berechnet sich auf Basis des Gesamtfahrwertes der Folge-Bonus. Er reduziert den Beitrag in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Kasko im Folgejahr um bis zu 30 Prozent. Der voraussichtliche Bonus kann jederzeit in der App „Mein Auto“ eingesehen werden.
Zweifelhafte Zahlen
Die Landesbehörde für Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg hat Zahlen zur Akzeptanz der Pauschalen Beihilfe bei den Beamten herausgegeben. Der dbb-Hamburg hat erhebliche Zweifel an der Richtigkeit geäußert. Nur knapp 15 Prozent der seit dem 01.08.2018 neu eingestellten Beamtenanwärterinnen hätten einen entsprechenden Antrag gestellt. Die Behörde hatte hingegen das Modell als Erfolg gefeiert. Die neuen Anwärter/innen sollen angeblich zu über 50 Prozent von dieser Neuregelung profitieren. Die Behörde hat sich aber vor allem auf Anwärter/innen der Verwaltung bezogen, wo lediglich 50 neue Leute eingestellt worden sind (26 davon haben sich für das neue Modell entschieden). Andere Bereiche fielen unter den Tisch: Bei Lehrkräften seien es nur 20 Prozent der Neueingestellten. Die Steuerverwaltung und der Justizdienst wurden überhaupt nicht erwähnt, so der dbb.
Zoll gegen Lohndumping
Der Zoll soll verstärkt gegen ausbeuterische Arbeitsbedingungen, Lohndumping und Kindergeld-Betrug vorgehen. Dazu wird das Personal beim Zoll aufgestockt (rund 3.500 mehr neue Stellen). Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums hat die Zustimmung der Bundesregierung gefunden. Schon bisher prüft der Zoll, ob die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter/innen bei der Sozialversicherung angemeldet haben. Auch die Gewerkschaften begrüßen die Pläne grundsätzlich, denen das Parlament und der Bundesrat aber noch zustimmen müssen.
Arbeitszeit beim Bund
Auf eine Kleine Anfrage hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass keine Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für Bundesbeamte geplant ist (BT-Drucksache 19/7243). Damit wird es bei der Wochenarbeitszeit (WAZ) von Beamten des Bundes (41 Stunden) keine Angleichung an das Tarifniveau des TVöD von 39 Stunden geben. Als Grund für die Ablehnung wird der zu große Personalmehrbedarf angeführt. Zwei Stun-den weniger führen zu Mehrkosten von 371 Mio. Euro (Personalmehrbedarf von 9.294 Beamten).
Dienstvereinbarung zum Datenschutz
Der Bundespolizeihauptpersonalrat hat sich mit dem Bundesinnenministerium (BMI) auf eine Dienstvereinbarung zur Einführung der Bodycam geeinigt, die vorsieht, dass die Mitarbeiter die Aufnahmedateien in einem „Quarantänebereich“ speichern können, der vor dem Zugriff Dritter gesichert ist. Zudem dürfen die Daten nicht zur Verhaltensüberwachung oder Leistungskontrolle durch Vorgesetzte genutzt werden. Auch eine Verwendung für verwaltungsinterne Ermittlungen wurde ausgeschlossen.
10-Punkte-Programm der GEW
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat ein 10-Punkte-Programm gegen den dramatischen Lehrkräftemangel vorgelegt. Sofortmaßnahmen seien dringend notwendig, wie die lange erwartete Lehrkräftebedarfsprognose der Kultusministerkonferenz (KMK) zeigt. Bereits in diesem Schuljahr fehlen mehrere
tausend Lehrkräfte. „Wenn nicht die Notbremse gezogen wird, steuert Deutschland auf einen Bildungsnotstand zu“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe.