Infodienst zum öffentlichen Dienst: BerufsStart im öffentlichen Dienst

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Ratgeber Beihilfe in Bund und Ländern

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Ausgabe 2/2019

Die Themen im Überblick:

- BerufsStart im öffentlichen Dienst
- Anwärterbezüge
- Ausbildungsvergütungen
- Krankenversicherung zum Berufsstart
- Empfehlungen zum BerufsStart
- Vorsorgen mit dem Beamtenspezialisten

Foto: istockphoto.de/Rawpixel

BerufsStart im öffentlichen Dienst

Der öffentliche Dienst braucht in diesem Herbst so viel Berufseinsteiger wie seit 20 Jahren nicht mehr. Zum 1. August bzw. 1. September werden im öffentlichen Dienst rund 100.000 Schulabgänger eingestellt, ca. 40.000 im Beamtenverhältnis, der Rest als Auszubildende bzw. Praktikanten. Mit dem BerufsStart verändert sich fast alles und viele Fragen muss man beantworten: welche Absicherungen brauche ich eigentlich, und worum muss ich mich als erstes kümmern? Das sind nur einige der vielen Fragen, die sich Absolventen vor dem Berufseinstieg stellen.

Vor vielen ungewohnten Fragen stehen auch alle, die sich entschieden haben, einen Job mit Beamtenstatus anzutreten, also z. B. Lehrer oder Polizist zu werden Das sind nämlich keine Jobs wie alle anderen. Beamte übernehmen Verantwortung und genießen dafür Privilegien. Rund die Hälfte aller Berufseinsteiger beginnt als Beamtenanwärter und sieht die Berufszukunft im „sicheren“ Beamtenverhältnis. Aber auch Auszubildende von Bund, Ländern und Gemeinden haben bei ihrer Berufsentscheidung bestimmt den Blick auf ein „sicheres Arbeitsverhältnis“ gelegt.

Noch genießen die Schulabgänger „die letzten Ferien“. Kein Wunder, denn mit dem Wechsel von Schule zum Beruf verändert sich für die jungen Leute vieles. Freuen werden sich die Berufseinsteiger aber bestimmt auf das erste selbst verdiente Geld. Die Höhe der Anwärterbezüge sowie die aktuelle Ausbildungsvergütung finden Sie in den beiden Berechnungsbeispielen unten.

Bei den Ausbildungsverhältnissen ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der „Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz“ und einer „Beamtenausbildung“. Die wichtigsten Grundlagen für Auszubildende sind in zwei Tarifverträgen geregelt. Für Auszubildende bei Bund und Kommunen gilt der „Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes“, für Auszubildende in den Ländern gibt es einen ähnlichen Tarifvertrag (TVA-L). Den kompletten Wortlaut der Tarifverträge finden Sie unter www.ausbildung-im-oeffentlichen-dienst.de.

Ganz gleich – ob Beamtenanwärter oder Auszubildender – alle Berufseinsteiger müssen sich mit wichtigen Fragen zu Schutz und Sicherheit auseinandersetzen. Haben das bislang noch die Eltern übernommen, beginnt mit dem Start ins Berufsleben auch eine „eigene Verantwortung“. Beamtenanwärter erhalten vom Dienstherrn zwar „Beihilfe“, dennoch brauchen sie zwingend eine Krankenversicherung und können sich „Privat“ versichern.

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Anwärterbezüge

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Ausbildungsvergütungen

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Beamtenanwärter/innen brauchen zum Berufsstart eine Krankenversicherung

Für Beamtenanwärterinnen und -anwärter sind die für sie geltenden Regelungen in Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften festgelegt. Schon zu Beginn der Anwärterund Ausbildungszeit gelten die gleichen beamtenrechtlichen Grundlagen, beispielsweise Besoldung, Beihilfe und Versorgung. Während ihrer Ausbildungszeit sind Beamtenanwärter/innen sogenannte „Beamte auf Widerruf“. Rund 40 Prozent der Anwärter werden für den mittleren Dienst ausgebildet und sind zum BerufsStart 16 oder 17 Jahre alt. Diese Beamtenausbildungen dauern zwei Jahre und werden im Wechsel von Behörde und Verwaltungsschulen durchgeführt. Für den Gehobenen Dienst ist das Abitur oder die Fachhochschulreife erforderlich. Für diese Beamtenausbildung ist ein „3-jähriges Studium“ vorgesehen, das 18 Monate in der Behörde und 18 Monate bei einer der Hochschulen der öffentlichen Verwaltungen absolviert wird. Die Zeiten für „Praxis und Theorie“ finden nicht am Stück statt, sondern zumeist in Abschnitten von vier oder sechs Monaten.

Schon zu Beginn der Ausbildung brauchen Anwärter/innen eine Krankenversicherungsschutz. Beamtenanwärter wählen meistens das Modell der „Beihilfe“, denn der Dienstherr hat hier eine besondere Fürsorgeverpflichtung im Krankheitsfall der Anwärter/innen zu beachten. Die genauen Regelungen über Inhalt und Umfang der Kostenerstattungen sind in den jeweiligen Beihilfeverordnungen des Bundes und der Länder geregelt. Beamtenanwärter/innen sollten sich unbedingt schon vor dem BerufsStart über die Angebote bei den Privaten Krankenversicherungen informieren. Wie bei vielen anderen Versicherungen auch, hat die HUK-COBURG hier besonders günstige Angebote, die zudem sehr leistungsfähig sind (siehe auch die untere Tabelle).

Mehr Informationen:

Die Ansprechpartner der HUK-COBURG kennen sich im öffentlichen Dienst besonders gut aus und verfügen über Spezialwissen.

Vorteile der Privaten Krankenversicherung der HUK-COBURG

- Faire Konditionen – Günstige Krankenversicherung für Beamte und Anwärter bei attraktiver Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit.
- Gut beraten – Die HUK-COBURG ist der größte deutsche Beamten-Versicherer.
- Auszeichnung durch Focus Money in der Kategorie „Beste PKV-Beihilfetarife (Ausgabe 43/2018)“.

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Empfehlungen zum BerufsStart

Notwendig
- Private Krankenversicherung
- Privat-/Amts-Haftpflichtversicherung
- Dienstunfähigkeitsversicherung 

Empfehlenswert
- Riester Rente
- Private Pflege-Zusatzversicherung
- Bausparen
- Rechtsschutzversicherung
- Postbank Girokonto

Bei Bedarf absichern
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Hausratversicherung

Vorsorgen mit dem Beamtenspezialisten

Die Dienstunfähigkeit ist ein oft unterschätztes Risiko. Aber wer bezahlt Ihr Einkommen weiter, wenn Sie dienstunfähig werden? Die günstige Dienstunfähigkeitsversicherung der HUK-COBURG bietet Beamten „auf Widerruf“, „auf Probe“ und „auf Lebenszeit“ einen speziellen Versicherungsschutz.

Ihre Vorteile im Überblick
- Spezieller Versicherungsschutz
- Extra Rabatte für junge Beamte (bis 30 Jahre gibt es günstige Einsteigertarife).
- Flexibel können Sie Ihre Versicherung anpassen (bei Heirat, Geburt eines Kindes oder beim Erwerb eines Eigenheimes).

Sie erhalten die Leistung aus der Dienstunfähigkeitsversicherung auch, wenn Sie eine andere Tätigkeit ausüben könnten.

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