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Ausgabe 3/2019
Die Themen im Überblick:
- Lehrermangel dramatischer als angenommen
- Beihilfe und PKV bleiben für Beamte erste Wahl
- Urteile zum Beamtenrecht
- Service und Infos für Beamte und ÖD-Beschäftigte
- HUK-COBURG Ratgeber-Bücherservice
- Gleichklang Tarif und Besoldung
- Besoldung und Versorgung
- Testphase der Beihilfe-App
Foto: istockphoto.de/subjug
Eine Studie der Bertelsmann Stiftung bestätigt Berechnungen und Prognosen der Lehrer- und Bildungsgewerkschaften. An Grundschulen ist der Lehrermangel in den kommenden Jahren sogar dramatisch. Es fällt schon heute schwer, die offenen Stellen für Lehrkräfte zu besetzen und es wird künftig noch schwieriger.
Studie verwendet neueste Zahlen
Die Kultusministerkonferenz (KMK) prognostiziert und plant schon viele Jahre zu vorsichtig und passt ihre Vorausberechnungen zu spät an. Spätestens mit der Flüchtlingswelle im Jahr 2015 war klar, dass viele der nach Deutschland gekommenen Menschen hier bleiben wollen. Und dass die Flüchtlinge mit vielen Kindern gekommen sind, konnte man jeden Tag auf allen Kanälen sehen.
Eine zweite Entwicklung ist von der KMK fast außer Acht geblieben. Die Zahl der Geburten in Deutschland ist in den letzten Jahren ebenfalls erheblich gewachsen. Die Quote von Kindern in Familien ist von 1,36 auf 1,5 Kinder angestiegen.
Die Bertelsmann Stiftung hat die Studie auf Basis der neuesten Zahlen und Berechnungen des Statistischen Bundesamts vorgelegt. Der Lehrermangel im kommenden Jahrzehnt wird deutlich größer als es die Kultusministerkonferenz (KMK) noch im Oktober 2018 prognostiziert hat. Bis 2025 fehlen demnach 26.300 Grundschullehrkräfte. 11.000 mehr fehlende Lehrkräfte als es die Kultusminister vorhergesagt haben. Der Unterschied geht vor allem auf einen stärkeren Anstieg der Schülerzahlen zurück. Die KMK ging davon aus, dass die Zahl der Schüler/innen in der Primarstufe im Jahr 2025 bei 3,064 Millionen liegen würde. Durch eine Schülerzahlenprognose auf der Basis der aktuellen Bevölkerungsvorausschätzung des Statistischen Bundesamts, sind das aber 3,232 Grundschulkinder.
Herkulesaufgabe steht bevor
Die Bewältigung des Lehrermangels ist eine Herkulesaufgabe. Die Zahl der Schüler/innen wächst dynamischer als angenommen, sagt der Vorstand der Bertelsmann Stiftung, Jörg Dräger. Es wird noch etliche Jahre dauern, bis
die zusätzlich eingerichteten Studienplätze für das Lehramt an Grundschulen auch mehr Absolventen hervorbringen. Wir brauchen daher schnelle Lösungen, um gute Bildung für alle gewährleisten zu können“, meint Dräger
Die größte Bildungsgewerkschaft in Deutschland, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert die Politik auf, die „Lehrkräftebildung auszubauen“ und hat gefordert, den Numerus clausus (NC) für das Lehramt an Grundschulen abzuschaffen sowie die Zahl der Studien- und Lehramtsanwärterplätze deutlich auszubauen
Bezahlung muss attraktiver werden
Außerdem müsse die Bezahlung verbessert werden. Angesichts der Mangelsituation an Grundschulen bei gleichzeitig zu vielen Absolventinnen und Absolventen für das gymnasiale Lehramt müssen die Länder, die die Grundschullehrkräfte noch nicht nach A13 (Beamtinnen und Beamte) oder E13 (Angestellte) bezahlen, endlich nachziehen, fordert Tepe.
Auch die Lehrergewerkschaften des dbb melden sich zu Wort und fordern mehr Wertschätzung für Lehrkräfte. Der Deutsche Philologenverband (DPhV) und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) fordern, bei der Bezahlung ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen. Der VBE sprach sich für eine gleiche Eingangsbezahlung aller Lehrkräfte aus: Jede Lehrkraft in Deutschland hat Verantwortung für die Entwicklung, die Bildung und Erziehung vieler Kinder.
Mehr Informationen:
Hier können Sie die Studie der Bertelsmann Stiftung downloaden.
www.bertelsmann-stiftung.de
- Publikationen – Steigende Schülerzahlen im Primarbereich: Lehrkräftemangel deutlich stärker als von der KMK erwartet
Beihilfe und PKV bleiben für Beamte erste Wahl
Nach dem Land Hamburg haben vier weitere Länder die sogenannte Pauschale Beihilfe eingeführt. Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen ermöglichen Beamtinnen und Beamten nun auch einen neu geregelten Zugang zur Gesetzlichen
Krankenversicherung. In einigen weiteren Ländern gibt es ebenfalls Überlegungen zur Pauschalen Beihilfe. Dagegen haben sich Baden-Württemberg und Bayern klar gegen solche Absichten positioniert. Hamburg hat mit dem „Gesetz über die Einführung einer Pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ den Maßstab und für andere Länder offenbar die Orientierung gegeben. Das Hamburgische Beamtengesetz wurde zum 01.08.2018 um eine Form der pauschalen Beihilfegewährung für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer privaten Krankenvollversicherung versicherte Beihilfeberechtigte ergänzt. Die bisherige „individuelle“ Beihilfe bleibt bestehen. Die Entscheidung für das neue Modell erfolgt freiwillig und bedarf eines schriftlichen Antrags. Dieser ist unwiderrufbar ausgestaltet. Pflegeleistungen sind nicht Teil der pauschalen Beihilfe. Nach dem Hamburger Modell beträgt die Pauschale Beihilfe grundsätzlich die Hälfte der anfallenden Kosten einer Krankenvollversicherung, unabhängig davon, ob eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen- oder der privaten Krankenversicherung besteht.
94% Beamte privat versichert
In Deutschland sind 94 Prozent der Beamten privat versichert. Da die Entscheidungen zur Krankenversicherung in der Regel lange bindend sind, sollte man sich gründlich informieren:
Urteile zum Beamtenrecht
Kein Beihilfeanspruch
Beamte des Landes Rheinland-Pfalz haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Beihilfe für Fahrten zu ambulanten Behandlungen. Ein Landesbeamter hatte sich im Anschluss an eine Hüftoperation mit stationärem Krankenhausaufenthalt einer ambulanten physiotherapeutischen Behandlung unterzogen. Die Fahrten von seinem Wohn- zum Behandlungsort legte er mit dem Taxi zurück und wollte die entstandenen Kosten von 1.743,04 Euro erstattet haben. Der Dienstherr lehnte dies größtenteils ab. Dem hat das VG Koblenz zugestimmt.
Entscheidung „5 K 1067/18.KO“
Polizeitauglichkeit
Ein Bewerber für den polizeilichen Vollzugsdienst darf nicht grundsätzlich wegen einer Laktose- und Fructoseunverträglichkeit aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden. Dies entschied das VG Koblenz in einem Eilverfahren. Im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens für eine Beamtenstelle im mittleren Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei legte der Antragsteller einen ärztlichen Entlassungsbrief vor, nach dem er an einer Laktose- und Fructoseunverträglichkeit leide. Der Polizeiarzt schloss die Polizeidiensttauglichkeit des Antragstellers aus. Zu Unrecht, wie die 2. Kammer des VG Koblenz entschied. Das Gericht verlangt vom Antragsgegner hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung eine ausreichende Prognoseentscheidung zu treffen.
Beschluss „2 L 802/19.KO“
Service und Infos für Beamte und ÖD-Beschäftigte
Mehr als 4 Millionen Beamte und Angestellte aus dem öffentlichen Sektor setzen ihr Vertrauen in die Versicherung HUK-COBURG, den größten Beamtenversicherer Deutschlands. So vielfältig der öffentliche Dienst ist, so lang ist auch die Liste an Berufsgruppen, die bei der HUK-COBURG versichert werden. Dazu gehören neben Mitarbeitern in der Verwaltung, in Ämtern, in Krankenhäusern, in der Kinderbetreuung und anderen sozialen Einrichtungen auch die klassischen Beamtenberufe wie Lehrer, Polizisten, Feuerwehrleute aber auch Richter und Soldaten. Aufgrund enger Verbundenheit setzt die HUK-COBURG nicht nur auf spezifische Beratung für den öffentlichen Dienst, sondern bietet auch umfangreiche Serviceangebote, unter anderem auf einer eigenen Themenseite unter www.huk.de/beamte
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HUK-COBURG Ratgeber-Bücherservice
Die HUK-COBURG, die als Selbsthilfeeinrichtung für den öffentlichen Dienst entstanden ist, sieht sich als Partner und Berater für Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Eine eigens mit dem Deutschen Beamtenwirtschaftsring entwickelte Ratgeberreihe für Berufsstarter sowie zu den Themen Beihilfe, Beamtenversorgung und „Rund ums Geld“ stellt die HUK-COBURG den Beamten und ÖD-Beschäftigen zur Verfügung.
Kostenfreie Downloads finden sich unter www.huk.de/ratgeber. Wer lieber ein Buch in die Hand nehmen möchte, kann die Ratgeber auch zum Vorzugspreis in Buchform bestellen.
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Ratgeber Berufsstart
Berufsstarter erhalten auch das Buch kostenfrei: www.huk.de/ratgeber
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Gleichklang Tarif und Besoldung
Ebenso wie die Dienstbezüge für die aktiven Beamten werden in Hessen auch die Versorgungsbezüge 2019 und 2020 um 3,2 Prozent und 2021 um weitere 1,4 Prozent angehoben. Damit bleibt es weiterhin beim Gleichklang von Besoldung und Versorgung.
Besoldung und Versorgung
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat den Gesetzentwurf zur wirkungsgleichen Anpassung von Besoldung und Versorgung für die Jahre 2019 bis 2021 beschlossen und nun an den Landtag verwiesen. Die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig erwartet hierfür den Beschluss des Parlaments und hat betont, dass in der Verwaltung gute Arbeit geleistet werde. „Das wollen wir anerkennen“, so Schwesig. Dazu gehörten angemessene Bezüge, die im Vergleich einerseits mit anderen Bundesländern und andererseits mit der Wirtschaft standhalten beziehungsweise konkurrenzfähig sein müssten. Nur so lasse sich gutes Personal halten und gewinnen, unterstrich die Ministerpräsidentin.
Testphase der Beihilfe-App
Die Berliner Beihilfestelle befindet sich auf dem Weg in die digitale Verwaltungszukunft. Mit der geplanten „Beihilfe-App“ will die Berliner Verwaltung zukünftig vom Posteingang bis zur Archivierung der relevanten Beihilfevorgänge mit einer vollständig digitalen Beihilfeakte arbeiten und die Antragstellung vereinfachen. Eine zeitgemäße Verwaltung ermöglicht einen leichten Zugang zur jeweiligen Verwaltungsdienstleistung, beispielsweise soll die Antragstellung für die Beihilfe mit einer Smartphone-App ermöglichen werden. Hierfür sind geplant die „Berliner Beihilfe-App“ für Android und iOS sowie die Portallösung „Beihilfeantrag online“ im Internet. Nach einer 10-monatigen Entwicklungsphase startet im Oktober 2019 die Testphase für einen festgelegten Nutzerkreis.