Infodienst zum öffentlichen Dienst: Erfolgsmodell Selbsthilfeeinrichtungen

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Ausgabe 4/2019

Die Themen im Überblick:

- Erfolgsmodell Selbsthilfeeinrichtungen
- Mehr Geld!
- BVA.digital 2022
- Personalratswahlen 2020
- GEW: JA zu A13
- Mehr Rechtspfleger nötig
- Bereitschaftspolizei 

Foto: istockphoto.de/Prostock-Studio

Erfolgsmodell Selbsthilfeeinrichtungen

Die Geschichte und Bedeutung der Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst sind eng verknüpft mit der deutschen Beamtenschaft. Die rechtliche Sicherstellung der Beamtinnen und Beamten sowie die Ausdehnung der Grundrechte, insbesondere der Vereinsfreiheit, schufen die Voraussetzungen für ein umfassendes Selbsthilfewerk der Beamtenschaft. Lücken in der wirtschaftlichen Absicherung waren einst Grund zur Bildung von eigenen Selbsthilfeeinrichtungen. Die Beamten wollten nicht von der allgemeinen Erhöhung des Lebensstandards ausgeschlossen bleiben.

Vor fast 70 Jahren (am 26. Mai 1951) wurde der Deutsche Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW) als Zusammenschluss der Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst gegründet, dem auch die HUK-COBURG angehört. Der DBW hat es sich zur Aufgabe gemacht, die wirtschaftlichen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes und des privatisierten Dienstleistungssektors zu fördern und sie bei Beschäftigten und deren Angehörigen zu empfehlen.

Die Angebote der HUK-COBURG zeigen eindrucksvoll, wie etabliert und nah man bei den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes dran ist. Die HUK-COBURG gehört zum „WIR“ des öffentlichen Dienstes, sagt Uwe Tillmann, Geschäftsführer des DBW. Die Produktpalette der HUK-COBURG richtet sich aber nicht nur an den öffentlichen Dienst, sondern auch an die Angehörigen der privatisierten Einrichtungen. Somit erreicht die HUKCOBURG mit ihren heutigen Angeboten, jeden der 7,3 Millionen Frauen und Männer des öffentlichen Sektors. Aus dieser jahrzehntelangen Verbundenheit wissen die Mitarbeiter der HUK-COBURG um die besonderen Werte von Beamten und Arbeitnehmern, die sich deutlich von denen der Privatwirtschaft unterscheiden. „Sicherheit, Vertrauen und Kompetenz“ stehen für die rund 3,2 Mio. Beamtinnen und Beamte an vorderster Stelle. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass die HUK-COBURG ihre Berater zu den Themen des öffentlichen Dienstes schult und regelmäßig spezielle Publikationen herausgibt.

An der herausragenden Entwicklung und Bedeutung der HUK-COBURG zeigt sich, dass Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst heute so wichtig wie in der Gründungszeit sind. Eben ein wahres Erfolgs modell! 


Mehr Geld!

Tarifkräfte (Bund/Kommunen)

In der Tarifrunde 2018 haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf einen dreijährigen Abschluss geeinigt. Deshalb werden die Einkommen in der 3. Stufe zum 01. März 2020 um 1,06 Prozent erhöht. Für Auszubildende und Praktikanten bleibt es bei den Vergütungssätzen, weil der Tarifabschluss nur für 2018 und 2019 eine Erhöhung vorsieht.

Tarifkräfte in den Ländern

Auch in den Ländern gab es eine Tarifeinigung mit fast 3-jähriger Laufzeit (33 Monate). Die 2. Stufe der Anpassung sieht vor, dass die Entgelte zum 01. Januar 2020 um 3,2 Prozent angehoben werden. Für Auszubildende und Praktikanten erhöhen sich die Vergütungen zum 01. Januar 2020 um 50 Euro.

Beamtinnen und Beamte

Während die Bezüge der Bundesbeamten zum 01. März 2020 um 1,06 Prozent angehoben werden, erfolgen die Besoldungsanpassungen für die Beamten der Länder zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in unterschiedlicher Höhe. Die allermeisten Länder haben das Tarifergebnis für die Arbeitnehmer (TV-L) auch auf ihre jeweiligen Beamten übertragen (3,2 Prozent zum 01. Januar 2020). Hier ein Überblick zu den Zeitpunkten der Einkommenserhöhung:
- zum 01.01.2020: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, MecklenburgVorpommern, NRW, RheinlandPfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
- zum 01.02.2020: Berlin, Hessen
- zum 01.03.2020: Niedersachsen
- zum 01.06.2020: Saarland

Die neuen Entgelttabellen finden Sie im Ratgeber „Rund ums Geld im öffentlichen Dienst – Version HUK-COBURG“, der im Januar 2020 erscheint. Dann werden die neuen Einkommenstabellen auch unter der-öffentliche-dienst.de vorliegen

BVA.digital 2022

Die voranschreitende Digitalisierung verändert alle Bereiche der Gesellschaft, auch die öffentliche Verwaltung. Als zentrale Dienstleistungsbehörde mit zahlreichen Fachaufgaben und Kunden hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) großes Interesse, den Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung angemessen zu begegnen. Alle entsprechenden Maßnahmen sind in der Digitalen Agenda „BVA.digital 2022“ gebündelt und werden durch die Stabstelle „Digitalisierung; Digitale Kompetenzen“ gesteuert.

Die Menschen – und damit auch Kunden und Mitarbeiter des BVA – sind es mittlerweile gewohnt, privat Dienstleistungen digital, standortunabhängig und mit einer zeitnahen Rückmeldung zu nutzen. Das BVA muss den Herausforderungen der Digitalisierung begegnen, aber auch die damit verbundenen Chancen sehen. Die Sicht muss nach Innen (z.B. durchgängige digitale Fachverfahren), aber auch Außen gehen. Also muss der Blick auf Nutzer, Antragssteller, Anfragenden und Empfänger von Verwaltungsleistungen gerichtet sein.

Sämtliche digitale Maßnahmen des BVA sind in einer Digitalen Agenda BVA.digital 2022 gebündelt und werden durch die unmittelbar der Behördenleitung unterstellte Projektgruppe „Digitalisierung und E-Verwaltung im BVA“ (PG E-BVA) gesteuert. In einer Digitalisierungsstrategie hat das BVA insgesamt „11 Digitalisierungsprinzipien“ entworfen, die als Richtschnur dienen sollen. 

Personalratswahlen 2020

Im neuen Jahr wählen die Beschäftigten beim Bund und in den Ländern Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt ihre Personalvertretung. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer und Beamte, die in den jeweiligen Dienststellen, Behörden und Ämtern arbeiten. Die genauen Wahltermine finden zumeist in ersten Jahreshälfte 2020 (April bis Mai) statt. Der Personalrat wird alle vier Jahre gewählt (in einigen Bereichen alle fünf Jahre). Die Anzahl der Mitglieder des Personalrats ist abhängig von der Anzahl der Wahlberechtigten.

Der Personalrat vertritt die Interes sen der Beschäftigten in einer Dienststelle. Der Personalrat nimmt die Rechte wahr, die ihm nach dem jeweiligen Personalvertretungsgesetz zustehen. Im Kern sind das Überwachungs-, Schutz- und Gestaltungsaufgaben. Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat der Personalrat Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Darüber hinaus hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht bei personellen Angelegenheiten wie Einstellung, Kündigung, Höher- und Herabgruppierung. Ebenso, wenn das Arbeitszeitvolumen sich ändern soll (von Vollzeit auf Teilzeit oder umgekehrt). Außerdem gibt es Mitbestimmungsrechte in kollektiven Angelegenheiten wie z.B. Arbeitszeitregelungen, Gestaltung von Arbeitsplätzen und Fortbildung.

Der Personalrat achtet auf die Einhaltung der für Beschäftigte wichtigen Rechtsvorschriften, z.B. Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Gesetze.

GEW: JA zu A13

Lehrkräfte an Grundschulen – sowie teils auch in der Sekundarstufe I – werden nach Auffassung der GEW in den meisten Bundesländern nach wie vor schlechter bezahlt als Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien. Die GEW fordert daher „A13“ für alle. Bei ihren Aktionen für eine gerechtere Bezahlung von Grundschullehrkräften nimmt die GEW vor allem die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ins Visier. „In diesen Ländern werden Lehrkräfte an Grundschulen immer noch nach A12/E11 bezahlt“, kritisierte Frauke Gützkow vom GEW-Vorstand. Nur das Land Hessen bezahlt unter den fünf großen Ländern die Haupt- und Realschullehrkräfte nach A13. 

Mehr Rechtspfleger nötig

Der Bund der Rechtspfleger (BDR) hat eindringlich für eine nachhaltige Einstellungspolitik und mehr Personal in der Rechtspflege geworben. „Die anstehende Digitalisierung der Justiz mit den Großprojekten elektronischer Rechtsverkehr, e-Akte und Datenbankgrundbuch kann mit dem vorhandenen Bestand an Rechtspflegern nicht gestemmt werden, so Blödtner. Vielmehr sei eine umfassende Aufwertung des Stellenwertes der Rechtspfleger durch die Schaffung adäquater Rahmenbedingungen, wie z.B. abgeschlossener Zuständigkeitsbereiche und einer angemessenen Besoldung erforderlich. Die erforderlichen Techniker und Informatiker müssen ebenfalls langfristig an den öffentlichen Dienst gebunden werden.

Bereitschaftspolizei

Für die Gewerkschaft der Polizei (GdP) muss für die Bereitschaftspolizeien spürbar mehr Geld gezahlt werden. Angesichts einer angespannten Sicherheitslage, zahlreichen Demonstrationen und großen Belastungen durch das Fußballgeschehen gibt es bei den „Geschlossenen Einheiten in Bund und Ländern“ keine Reserven mehr, betonte Clemens Murr vom Geschäftsführenden Bundesvorstand der GdP. Der Etat des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien müsse mit mindestens 50 Mio. Euro pro Jahr ausgestattet sein, forderte Murr nach einer GdP-Tagung mit rund 100 Einsatzexperten. Unzufrieden zeigt sich die GdP bei den teils gravierenden Unterschieden im Polizeirecht, bei Sicherheitsstandards und der Besoldung.

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