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Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte des Bundes, der Postnachfolgeunternehmen (PNU) sowie der Länder
Mit der Föderalismusreform I, die am 1. September 2006 durch die Änderung des Grundgesetzes in Kraft getreten ist, sind die gesetzgeberischen Zuständigkeiten von Bund und Ländern verändert worden. Seitdem können Bund und Länder die Besoldung ihrer Beamtinnen und Beamten eigenständig gestalten.
Die Besoldung der
- Beamtinnen und Beamten des Bundes,
- Richterinnen und Richter des Bundes
- sowie der Soldatinnen und Soldaten (d. h. Berufssoldatinnen und -soldaten sowie Zeitsoldatinnen und -soldaten)
wird durch das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt.
Für die Länder und Gemeinden gilt das bisherige Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung, die am 31. August 2006 galt, solange es nicht durch eigenes Landesrecht abgelöst wird. Inzwischen haben aber einige Länder ein eigenes Landesbesoldungsgesetz erlassen. Die geltenden gesetzlichen Regelungen finden Sie auf dieser Website unter
Übersicht aller Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte
Beamtinnen und Beamte | Zeitpunkt | LINK |
Bund | 01. März 2020 | >>>LINK |
Bahnbeamte bei der Deutsche Bahn AG | 01. März 2020 | >>>LINK |
Postnachfolgeunternehmen (Post) | 01. März.2020 | >>>LINK |
Postnachfolgeunternehmen (Telekom) | 01. März 2020 | >>>LINK |
Baden-Württemberg | 01. Januar 2020 | >>>LINK |
Bayern | 01. Januar 2020 | >>>LINK |
Berlin | 01. Februar 2020 | >>>LINK |
Brandenburg | 01. Januar 2020 | >>>LINK |
Bremen | 01. Januar 2020 | >>>LINK |
Hamburg | 01. Januar 2020 | >>>LINK |
Hessen | 01. Februar 2020 | >>>LINK |
Mecklenburg-Vorpommern | 01. Januar 2020 | >>>LINK |
Niedersachsen | 01. März 2020 | >>>LINK |
Nordrhein-Westfalen | 01. Januar 2020 | >>>LINK |
Rheinland-Pfalz | 01. Januar 2020 | >>>LINK |
Saarland | 01. Juni 2020 | >>>LINK |
Sachsen | 01. Januar 2020 | >>>LINK |
Sachsen-Anhalt | 01. Januar 2020 | >>>LINK |
Schleswig-Holstein | 01. Januar 2020 | >>>LINK |
Thüringen | 01. Januar 2020 | >>>LINK |
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