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Niedersachsen Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen |
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Niedersachsen hat das Bundesbesoldungsgesetz ins Landesrecht überführt (mit marginalen Änderungen).
Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte
Die meisten Länder haben sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung ihrer Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Besoldung für Beamte in Niedersachsen wird zum 01.01.2020 um 3,2 Prozent angepasst. Die aktuellen Tabellen haben wir auf diesen beiden gegenüberliegenden Seiten abgedruckt.
Mehr Informationen unter www.besoldung-niedersachsen.de
Besoldungstabelle A – ab 01.03.2020
(Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.03.2020
(Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle B – ab 01.03.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.03.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.03.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.03.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.03.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Allgemeine Stellenzulagen – ab 01.03.2020 (Monatsbeträge in Euro)
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