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Saarland Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen |
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt (u.a. Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a GG sowie das BBesG mit Stand 31.08.2006). Das Saarland hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung u.a. dazu genutzt, die Besoldung anzupassen und den Aufstieg nach Dienstaltersstufen durch das System der Erfahrungsstufen zu ersetzen.
Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte
Das Saarland hat für seine Beamten abweichende Regelungen gegenüber der Tarifeinigung TV-L getroffen und erhöht die Bezüge in drei Schritten: zum 01.08.2019 um 3,2 Prozent, zum 01.06.2020 um 3,2 Prozent und zum 01.04.2021 um 1,7 Prozent. Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich in den Jahren 2019 und 2020 entsprechend dem Tarifergebnis jeweils zum 01.01. um 50,00 Euro. Darüber hinaus hat das Saarland einige weitere besoldungsrechtliche Verbesserungen beschlossen (u.a. 2-stufige Erhöhung der Zulage für Lehrkräfte des gehobenen Dienstes) sowie Aufhebung der Regelung zur Absenkung der Eingangsbesoldung im gehobenen und höheren Dienst nach § 3b des Saarländischen Besoldungsgesetzes zum 01.04.2019.
Mehr Informationen unter www.besoldung-saarland.de
Besoldungstabelle A – ab 01.06.2020
(Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.06.2020
(Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle B – ab 01.06.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.06.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.06.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.06.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.06.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.06.2020 (Monatsbeträge in Euro)
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