Kommunalverwaltung

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Kommunalverwaltung bzw. Gemeindeverwaltung

Die Kommunalverwaltung ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der als Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltung sowie als Zweckverband in ihrer Eigenschaft als Behörde bzw. Verwaltungsträger die kommunale Hoheitsgewalt als grundrechtsähnliches Recht ausübt.

Die Kommunalverwaltung erfüllt in Deutschland die öffentlichen Aufgaben und zählt zur Landesverwaltung. Die kommunale Selbstverwaltung ist verfassungsrechtlich garantiert (Art. 28 Abs. 2 GG). Die Kommunalverwaltung in Deutschland ist in den einzelnen Gemeindeordnungen und Kreisordnungen geregelt. Sie ist in besonderer Weise Gegenstand der Verwaltungsreform und der Haushaltskonsolidierung.


UT 20200603

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