Evangelisch-lutherische Kirche

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Evangelisch-lutherische Kirche

Evangelisch-lutherische Kirchen gründen sich auf die Bibel, in Teilen auf die Dogmenbildung der alten Kirche und auf die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, die im Zuge der Wittenberger Reformation von Martin Luther und anderen lutherischen Theologen, wie beispielsweise Philipp Melanchthon, verfasst wurden. Der lutherischen Konfessionsfamilie gehören etwa 83 Millionen Christen an.

Martin Luther

Die Bezeichnung Lutheraner war ursprünglich eine polemische Bezeichnung von römisch-katholischer Seite zur Identifizierung der Protestanten als Ketzer. Johannes Eck verwendete sie in seiner 1520 erschienenen Schrift Adversus Lutheranos, et alios hostes Ecclesiae („Gegen die Lutheraner und andere Feinde der Kirche“).

Erst später wurde der Begriff zur Selbstbezeichnung, um eine Abgrenzung sowohl zu den Römisch-Katholischen als auch zu den Evangelisch-Reformierten zu demonstrieren.

Ursprünglich war es das Hauptanliegen Luthers, die römische Kirche zu reformieren. Erst mit der Confessio Augustana (Augsburger Bekenntnis) von 1530 wurde deutlich, dass eine Reformation der Altgläubigen nicht möglich war.

Etliche der lutherischen Kirchen nennen sich Evangelische Kirche A. B. mit Bezug auf das Augsburger Bekenntnis.

Theologie

Bibel und Bekenntnisschriften

Die Bibel nimmt in der lutherischen Theologie den Rang „norma normans“ (normierende Norm) ein, während die lutherischen Bekenntnisschriften „norma normata“ (genormte Norm = von der Bibel genormte Norm) sind. Nach der Konkordienformel (FC) „Vom summarischen Begriff“ ist „Gottes Wort die einzige Richtschnur und Regel aller Lehre …, welchem keins Menschen Schriften gleich geachtet, sondern demselbigen alles unterworfen werden soll.“ Die Bekenntnisschriften haben dennoch eine sehr hohe Dignität, „weil (quia Bindung) sie aus Gottes Wort genommen und darinnen fest und wohl gegründet“ (FC: Vom summarischen Begriff) sind. Nach Ansicht freikirchlicher Lutheraner findet sich diese quia Bindung als Verhältnisbestimmung zwischen Schrift und Bekenntnis in Deutschland nur bei den altkonfessionell-lutherischen Kirchen, wie der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche. Die lutherischen Landeskirchen sehen die Bindung zwischen Schrift und Bekenntnis nicht als quia (weil), sondern als „quatenus“ (insofern) Bindung. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Positionen in Lehre und Leben der Kirchen.

Die Bekenntnisschriften (BSLK) sind:
- Die altkirchlichen Glaubensbekenntnisse
- Das Apostolikum
- Das Bekenntnis von Nicäa / Konstantinopel (325 / 381 n. Chr.)
- Das Athanasianum
- das Augsburger Bekenntnis (CA – Confessio Augustana)
- Die Verteidigungsschrift des Augsburger Bekenntnisses (Apologie der Confessio Augustana)
- Der Kleine Katechismus Martin Luthers
- Der Große Katechismus Martin Luthers
- Die Schmalkaldischen Artikel Martin Luthers
- die Konkordienformel (FC – Formula Concordiae)

Nicht alle lutherischen Kirchen haben die Konkordienformel in ihrem Bekenntnisstand. Daher wird zwischen konkordien-lutherischen und nicht konkordien-lutherischen Kirchen unterschieden.


UT 20200603

 

 

 

 

 

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