Der Staat unterstützt das Bausparen und den Erwerb von Wohneigentum auf vielfältige Weise. Vor allem die staatliche Förderung während der Sparphase sollten sich die Berufseinsteiger nicht entgehen lassen. Damit Sie aber kein Geld verschenken, sollte man die Förderungen im Einzelnen gut kennen. Hierbei helfen Ihnen die Selbsthilfeeinrichtungen im öffentlichen Dienst, denn sie kennen sich mit diesen Vorteilen bestens aus. Lassen Sie sich einfach von einem Mitarbeiter einer Mitgliedseinrichtung im DBW beraten. Dort erfahren Sie, wie die Förderung nach dem Vermögensbildungsgesetz genau aussieht. Schließlich zahlen die Arbeitgeber und Dienstherrn im öffentlichen Dienst – je nach Tarifvertrag bzw. Gesetzesregelung – bis zu 40 Euro monatlich dazu. Und der Staat legt noch etwas drauf.
Nach dem Wohnungsbauprämiengesetz werden bei Bausparverträgen bis zu 1.024 Euro Einzahlungen pro Jahr bei Verheirateten und maximal 512 Euro bei Ledigen gefördert. Die Wohnungsbauprämie beträgt ab 1. 1. 2004 immerhin 8,8 Prozent. Voraussetzung für die Gewährung der staatlichen Förderungen ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen im Jahr nicht überschritten werden. Keine Sorge, diese Grenzen liegen so hoch, dass sie während der gesamten Ausbildungszeit von Auszubilden oder Beamtenanwärtern erreicht werden.
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"BerufsStart im öffentlichen Dienst"TippÄnderungen bei der Wohnungsbauprämie beschlossen
Am 4. Juli 2008 hat der Bundesrat die Neuregelung der Wohnungsbauprämie beschlossen. Dies hat einschneidende Änderungen zur Folge.
Was ändert sich bei der Wohnungsbauprämie?)
Die Wohnungsbauprämie wird künftig nur noch gezahlt, wenn das geförderte Guthaben wohnwirtschaftlich verwendet wird (z. B. für Renovierungen oder den Erwerb einer Immobilie). Diese Neuregelung gilt für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen werden.
Eine Ausnahme besteht nur für junge Bausparer, die ihren Bausparvertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließen. Hier bleibt es im Wesentlichen bei der flexiblen Verwendungsmöglichkeit nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist – allerdings gelten auch hier gewisse Einschränkungen.
Alle bis zum 31. Dezember 2008 abgeschlossenen Verträge, für die auch in diesem Jahr noch mindestens ein Sparbeitrag geleistet wird, fallen unter die alte Regelung. Nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist können Sie weiterhin frei über Ihr gefördertes Bausparguthaben verfügen.
Tipp: Schließen Sie noch in 2008 einen neuen Bausparvertrag ab und sichern Sie sich ohne zeitliche Begrenzung der Förderdauer alle Prämienvorteile – auch für Ihre Kinder!
Wohnungsbauprämie sichern und jetzt Vertrag abschließen
Sie erhalten nach dem Wohnungsbauprämiengesetz auf maximal zusätzliche 1.024 Euro Einzahlungen pro Jahr bei Verheirateten und maximal 512 Euro bei Ledigen
8,8 Prozent Wohnungsbauprämie vom Staat dazu. Voraussetzung: Sie bewegen sich innerhalb der Einkommensgrenzen für die Prämie.
Jetzt handeln und Förderung mitnehmen!
Eile ist also geboten. Wenn Sie jetzt noch beschließen, können Sie über Ihr Sparguthaben
nach 7 Jahren weiter frei verfügen.
Wer ist berechtigt?
- Jeder Bausparer ab 16 Jahre
- Einkommensgrenzen: 25.600 / 51.200 Euro im Jahr (Ledige/Verheiratete)
- Die Förderung im Überblick: 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie pro Jahr auf maximal 512/1.024 Euro (ledig/verheiratet) jährliche Sparleistung.
Vermögenswirksame Leistungen (VL)Laut Vermögensbildungsgesetz können Sie jährlich 470 Euro (monatlich rund 40 Euro) vermögenswirksame Leistungen auf Ihren Bausparvertrag anlegen. Ihr Arbeitgeber zahlt dann je nach Tarifvertrag seinen Betrag monatlich dazu. Zusätzlich erhalten Sie
vom Staat auf Ihre VL von bis zu 470 Euro insgesamt 9 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn Sie die festgesetzten Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Am 4. Juli 2008 hat der Bundesrat die Neuregelung der Wohnungsbauprämie beschlossen. Dies hat einschneidende Änderungen zur Folge.
Was ändert sich bei der Wohnungsbauprämie?)Die Wohnungsbauprämie wird künftig nur noch gezahlt, wenn das geförderte Guthaben wohnwirtschaftlich verwendet wird (z. B. für Renovierungen oder den Erwerb einer Immobilie). Diese Neuregelung gilt für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen werden.
Eine Ausnahme besteht nur für junge Bausparer, die ihren Bausparvertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließen. Hier bleibt es im Wesentlichen bei der flexiblen Verwendungsmöglichkeit nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist – allerdings gelten auch hier gewisse Einschränkungen.
Alle bis zum 31. Dezember 2008 abgeschlossenen Verträge, für die auch in diesem Jahr noch mindestens ein Sparbeitrag geleistet wird, fallen unter die alte Regelung. Nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist können Sie weiterhin frei über Ihr gefördertes Bausparguthaben verfügen.
Tipp: Schließen Sie noch in 2008 einen neuen Bausparvertrag ab und sichern Sie sich ohne zeitliche Begrenzung der Förderdauer alle Prämienvorteile – auch für Ihre Kinder!
Wohnungsbauprämie sichern und jetzt Vertrag abschließenSie erhalten nach dem Wohnungsbauprämiengesetz auf maximal zusätzliche 1.024 Euro Einzahlungen pro Jahr bei Verheirateten und maximal 512 Euro bei Ledigen
8,8 Prozent Wohnungsbauprämie vom Staat dazu. Voraussetzung: Sie bewegen sich innerhalb der Einkommensgrenzen für die Prämie.
Jetzt handeln und Förderung mitnehmen!Eile ist also geboten. Wenn Sie jetzt noch beschließen, können Sie über Ihr Sparguthaben
nach 7 Jahren weiter frei verfügen.
Wer ist berechtigt?
- Jeder Bausparer ab 16 Jahre
- Einkommensgrenzen: 25.600 / 51.200 Euro im Jahr (Ledige/Verheiratete)
- Die Förderung im Überblick: 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie pro Jahr auf maximal 512/1.024 Euro (ledig/verheiratet) jährliche Sparleistung.
Vermögenswirksame Leistungen (VL)Laut Vermögensbildungsgesetz können Sie jährlich 470 Euro (monatlich rund 40 Euro) vermögenswirksame Leistungen auf Ihren Bausparvertrag anlegen. Ihr Arbeitgeber zahlt dann je nach Tarifvertrag seinen Betrag monatlich dazu. Zusätzlich erhalten Sie
vom Staat auf Ihre VL von bis zu 470 Euro insgesamt 9 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn Sie die festgesetzten Einkommensgrenzen nicht überschreiten.