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Tipps für Beamtenanwärter zum Berufseinstieg: Wehrdienst/Zivildienst
Wehrpflichtig sind in der Bundesrepublik alle Männer ab 18 Jahren. Der Wehrdienst bei der Bundeswehr dauert neun Monate. Aus Gewissensgründen kann der Dienst an der Waffe abgelehnt werden. Das ist im Grundgesetz garantiert. Der Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer muss beim Kreiswehrersatzamt gestellt werden. Kriegsdienstverweigerer leisten Zivildienst. Der Zivildienst dauert momentan zehn Monate. Wer sich für die Verweigerung des Kriegsdienstes interessiert, findet auf den Seiten 97 bis 99 weitergehende Informationen.
Während der Berufsausbildung kann man sich vom Wehr- bzw. Zivildienst unter bestimmten Voraussetzungen zurückstellen lassen. Beim Schreiben des Antrages und der Begründung kann auch die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) helfen.
Wehrdienst nach der Ausbildung
Wer sich während der Ausbildung zurückstellen lassen hat oder bis dahin noch nicht zur Musterung herangezogen worden ist, wird häufig direkt nach der Ausbildung zum Dienst gebeten.
Häufig werden die jungen Ausgebildeten auch dann eingezogen, wenn ihnen durch einen Tarifvertrag eine befristete Übernahme zusteht. Die Gewerkschaften sprechen sich dagegen aus, denn Berufserfahrung verbessert eindeutig die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Deswegen haben sich die Gewerkschaften und zahlreiche Jugend- und Auszubildendenvertretungen beim Bundesverteidigungsministerium dafür eingesetzt, die Einberufung erst nach Ablauf der befristeten Übernahme vorzunehmen. Die Appelle der Gewerkschaftsjugend hatten Erfolg. „Gezogen“ wird erst nach Ablauf der befristeten Übernahme.
Mehr Informationen finden Sie unter "BerufsStart im öffentlichen Dienst"
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