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Hessen Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen |
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 01.09.2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung und Versorgung übertragen. Hessen hat dies bislang ausschließlich dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden.
Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte
Die meisten Länder haben sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung ihrer Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Besoldung für Beamte in Hessen wird zum 01.01.2020 um 3,2 Prozent angepasst. Die aktuellen Tabellen haben wir auf diesen beiden gegenüberliegenden Seiten abgedruckt.
Besoldungstabelle A – ab 01.02.2020
(Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.02.2020
(Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle B – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.02.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Mehr Informationen zur Besoldung in Bayern finden Sie unter www.besoldung-hessen.de
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