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Nordrhein-Westfalen Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen |
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen in Nordrhein-Westfalen ist das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz vom 14.06.2016. NRW hat ein eigenes Besoldungsgesetz.
Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte
Die meisten Länder haben sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung ihrer Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Besoldung für Beamte in Nordrhein-Westfalen wird zum 01.01.2020 um 3,2 Prozent angepasst (den Abschlag um 0,2 Prozent für die Versorgungsrücklage wird es in NRW nicht geben). Die aktuellen Tabellen haben wir auf diesen beiden gegenüberliegenden Seiten abgedruckt.
Mehr Informationen unter www.besoldung-nordrhein-westfalen.de
Besoldungstabelle A – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)
Familienzuschlag – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle B – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle C – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle W – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)
Strukturzulage – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)
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