Gesetzliche Unfallversicherung

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Unfallversicherung

Unter Unfallversicherung versteht man im Gesundheitssystem eine Versicherung gegen die Folgen eines Unfalls, sowohl die akuten (medizinischer Notfall) als auch die längerfristigen in Form einer leichten oder schweren Invalidität sowie teils auch die Todesfolge.

Die Unfallversicherung deckt nur eigene Schäden – oder die Mitversicherter – ungeachtet einer Schuldfrage ab. Die Versicherung, die den Verursacher gegen Folgen eines Unfalls für andere versichert, nennt man Haftpflichtversicherung.

Grundlagen

Unfallversicherungen decken im Allgemeinen nicht nur die medizinischen Kosten (Erstversorgung wie auch Heilbehandlung und Rehabilitation), sondern auch unfallverbundene Kosten wie den Krankentransport sowie längerfristige Folgekosten, wie Abgeltungen für bleibende körperliche Beeinträchtigung (im Sinne eines Schmerzensgeldes), soziale Hilfen wie Übergangsgelder in der Zweitphase nach dem Unfall, Betreuungsbedarf (Pflegegelder) oder Umschulungen bei branchenbedingter Berufsunfähigkeit, bis hin zu Versehrtenrenten und Sterbegeld für die Hinterbliebenen. Der genaue Umfang der Leistungen hängt vom Versicherungsvertrag ab, sowohl bei staatlich-öffentlichen wie bei privaten Versicherungen und Versicherungssystemen.

Eine Besonderheit ergibt sich bei eigenen Folgen eines selbstverschuldeten Unfalls, die also nicht von einer Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Hier kann es – je nach Umständen und Vertragsbedingungen – zu Regressforderungen seitens des Unfallversicherungsträgers kommen.

Sonderformen

Eine Sonderform ist die Betriebsunfallversicherung. Das moderne Verständnis der Arbeitswelt empfindet die Risiken im Berufsleben teilweise auch im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Daher hat der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber für betriebliche Unfälle im Prinzip die Stellung eines Mitversicherten (betriebliches Versicherungsverhältnis). Historisch ist eine solche Versicherung gegen Arbeitsunfälle als Ablöse der Dienstgeberhaftpflicht zu sehen. Daher unterscheidet man grundlegend zwischen Betriebs- und Freizeitunfall. Der Leistungsumfang ist meist entsprechend, aber die Finanzierung ist anders. In die Gruppe der gesetzlichen Unfallversicherung fallen auch entsprechende Versicherungen öffentlich Bediensteter, wie etwa die Gemeindeunfallversicherung in Deutschland.

Berufskrankheiten (chronische Folgen) gehören teils zum Unfall-, teils zum Krankenversicherungswesen. Im deutschsprachigen Raum gilt aus historischen Gründen die betriebliche Unfallversicherung als die „Unfallversicherung schlechthin“.

Neben den Leistungsdeckungen in einem öffentlich-rechtlichen Versicherungssystem gibt es auch zahlreiche Formen der privaten Unfallversicherung, als Alternative oder Zusatzversicherung.

Spezielle Unfallversicherungen sind auch:
- Insassenunfallversicherung im Straßenverkehr (Mitversicherung der Mitfahrenden)
- Rückholversicherung (leistet Schutz bei Unfällen wie auch Krankheit im Ausland)


UT 20200604

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